BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 169

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Wie man sehen kann (Bundesrätin Mühlwerth steht bereits hinter dem Rednerpult), ist Frau Kollegin Mühlwerth zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. – Bitte.

 


18.05.21

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Dieses Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz fußt auf einer EU-Richtlinie des heurigen Jahres, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, gentechnisch veränderte Organismen zu beschränken oder ganz zu untersagen – etwas, wofür Österreich schon lange gekämpft hat und wobei wir uns wirklich auch in der Sache einig sind, dass wir ein Gentechnikanbauverbot haben wollen.

Wir haben auch in der vorletzten Sitzung des EU-Ausschusses eine diesbezügliche Mitteilung nach Brüssel geschickt, die übrigens einstimmig verabschiedet wurde. Das heißt also, auch wenn wir gegen dieses Rahmengesetz sind, möchte ich einmal dem vorbeugen – was mir wahrscheinlich nicht gelingen wird, weil ich Sie alle kenne –, dass man glaubt, dass wir für die Gentechnik sind. (Bundesrat Todt: Liegt aber auf der Hand!) Na ja, ich bin nicht seit gestern in diesem Hohen Haus.

Erstaunlich ist für mich die Eile, mit der das passiert. Ich finde es grundsätzlich gut, wenn so etwas schneller passiert. Normalerweise warten wir sehr gerne, wenn Richt­linien oder Verordnungen umzusetzen sind, so lange, bis schon die Klage an der Tür abgegeben wird und Strafzahlungen drohen, fällig zu werden. Dieses Mal geht es ganz schnell, aber nicht immer ist die Eile wirklich das probate Mittel, um ein ordentliches Gesetz zu machen. Hier setzt unsere Kritik auch an.

Das, was wir uns gewünscht hätten, ist, dass hier ein ordentliches Gesetz gemacht wird – das hätte jetzt ruhig ein paar Tage länger dauern dürfen –, in dessen Ent­stehung die Länder eingebunden sind, über das dann alle glücklich und zufrieden sind und sagen, dass sie unsere grundsätzliche Einstellung zum Anbauverbot von Gen­technik jetzt vollinhaltlich unterstützen können. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben es nicht geschafft.

Wir könnten grundsätzlich auch mit einem bundeseinheitlichen Gesetz leben, jedoch nur unter Einbeziehung der Länder. Wir haben neun Bundesländer, ob es dem einen jetzt gefällt oder nicht. Bei uns ist der Föderalismus in der Verfassung verankert, und daher gehört es sich auch, mit den Ländern entsprechend zu verhandeln, um hier zu einer Einigung zu kommen, die alle mittragen können.

Eine Artikel-15a-Vereinbarung wäre die zweite Variante gewesen, mit der man das hätte machen können. Das, worum es aber wirklich geht, ist, dass Rechtssicherheit geschaffen wird. Es ist also nicht nur der Wohlfühlcharakter ein wichtiger Faktor, sondern vor allem die Rechtssicherheit ist ein wichtiger, um ein Gesetz zu haben, das auch tatsächlich halten kann.

Was haben Sie gemacht? – Zwei Ministerien sind jetzt damit befasst, das Gesund­heitsministerium und Ihr Ministerium, Herr Minister. Das ist immer schlecht; wenn zwei Ministerien zuständig sind, gibt es immer Meinungsverschiedenheiten. Wenn etwas nicht klappt, dann schiebt es der eine auf den anderen, und am Ende war niemand schuld. Das ist schon einmal ganz schlecht. Dann kommen noch neun Länder dazu, neun Landesgesetze. Dabei haben wir ja Gesetze.

Die Länder haben diese Kompetenz, und die haben sie bislang auch gut genützt, was den Herrn Präsidenten Kneifel auch dazu veranlasst hat, einen Brief zu schreiben, in dem er genau das sagt. Ich lese jetzt nicht den gesamten Brief vor, aber Kollege Kneifel weist ausdrücklich darauf hin, dass das in die Kompetenz der Länder fällt, die davon auch ausgiebig Gebrauch gemacht haben. Er verweist auf das Oberösterreichi­sche Gentechnik-Vorsorgegesetz und schreibt in weiterer Folge – ich zitiere –:

 


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