BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 170

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„Aus diesem Grund bedarf es gerade keiner rechtlichen Grundlage beziehungsweise bundesgesetzlichen Ermächtigung, um die Basis für entsprechende Bestimmungen der Bundesländer zu schaffen. Die Länder sind sich ihrer Regelungszuständigkeit auch bewusst und bedürfen keiner diesbezüglichen – wie immer gearteten – ,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund. Dies überdies schon gar nicht in der vorgesehenen Form eines völlig systemwidrigen ,Rahmengesetzes‘, das einen gravierenden Eingriff in die Länderkompetenzen darstellen würde und daher der Zustimmungspflicht des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit unterliegt. Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“

Das ist ein Teil dieses Briefes.

Ich verstehe es nicht. Sie sind ein Vertreter einer Partei, die seinerzeit für den Föderalismus in der Bundesverfassung gekämpft hat, und kommen noch dazu aus einem Land, nämlich Tirol, das seit Jahrhunderten dafür bekannt ist, dass es seine Eigenständigkeit immer besonders betont hat und das auch bereit war, dafür zu kämpfen. Ich muss Ihnen das ehrlich sagen, dass ich es überhaupt nicht verstehe, dass da von Ihnen die Länder jetzt im Regen stehen gelassen worden sind. Ich finde das auch sehr schade.

Darüber hinaus haben wir schon auch die Sorge, dass dieses Gesetz rechtlich nicht halten wird und dass, wenn man das jetzt im Licht der TTIP- und CETA-Verhand­lungen et cetera sieht, da auch Schadenersatzklagen auf Österreich zukommen könnten. Daher ist es für mich umso bedauerlicher, dass das so zustande gekommen ist und jetzt wirklich alle oder viele auf den Plan gerufen hat, die gesagt haben, dass das nicht gut sein wird.

Daher erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mühlwerth, Dörfler und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

dem Parlament eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die GVO-Freiheit in Österreich hinsichtlich der Zulassung und des Anbaus im Einvernehmen mit dem Bundesländern verfassungsrechtlich klar absichert;

sich auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von gentechnisch ver­änderten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einzu­setzen und

für den Konsumenten eine klare Kennzeichnung aller Produkte im Handel, die gene­tisch veränderte Organismen (GVO) beinhalten oder von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, sicherzustellen.“

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Wir wissen natürlich schon, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel im Verkehr sind – das liegt schon länger zurück –, daher sollen diese auch gekennzeichnet wer­den.

 


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