BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 168

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alles dokumentiert, alles in einem elektronischen Akt erfasst. Da muss man also wirklich sagen, dass die Problematik des Weisungsrechts eine Anscheinsproblematik ist. Meine Beamten arbeiten absolut korrekt, und man kann vollstes Vertrauen zu ihnen haben, aber dennoch ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit die Transparenz bekommt, die sie selbstverständlich zu Recht einfordert. Das ist gut so. So gesehen bin ich sehr, sehr froh über diese Neuregelung, die sicherlich geeignet ist, das Vertrauen in die Justiz zu stärken.

Jetzt denke ich aber, sollte ich wirklich Schluss machen, zumal auch mir das Gentech­nik­anbauverbot ein großes Anliegen ist. Kollege Andrä Rupprechter sieht so frisch und erholt aus, dass ich der Meinung bin, er sollte übernehmen, nachdem Sie Ihre Be­schlüsse gefasst haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.03

18.03.10

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegen mir dazu keine weiteren Wortmel­dungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. (Unruhe im Saal.) – Ent­schuldigung! Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.03.4521. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch verän­derten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden (673 d.B. und 764 d.B. sowie 9407/BR d.B. und 9436/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Bitte um den Bericht.

 


18.04.09

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Geschätzter Herr Präsident! Werte Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Ich darf zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt sehr herzlich Herrn Landwirt­schaftsminister Dipl.-Ing. Rupprechter bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 


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