BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 167

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in dieser Sache weiß ich, dass es bei solchen Hinweisgeber-Systemen sehr wenig Substanzielles gibt, sondern vielmehr etliche Hinweise, die aber kaum den sachlichen Bereich erreichen, sondern denen in erster Linie genau jene Vernaderungs- und verleumderischen Akte, die immer wieder im Vorfeld befürchtet wurden oder auch werden, zugrunde liegen.

Daher darf ich Sie, Herr Bundesminister, ersuchen, besonders sorgfältig zu sein, auch in der Auswertung dieser Hinweisgeber, die sich dort einfinden. Wir wissen aus dem Bereich des Finanzministeriums oder der Staatsanwaltschaft, wie Sektionschef Pilnacek in der letzten Ausschusssitzung berichtet hat, dass es bei einer Unzahl – ich habe die Zahl nicht mehr im Kopf, es waren mehrere hundert oder fast tausend Hinweise – einen einzigen Fall gab, der schlussendlich auch eine strafrechtliche oder finanzrechtliche Substanz hatte. So gesehen ist dieses Hinweisgeber-System nicht gerade das Gelbe vom Ei. Wir wollen uns aber auch nicht grundsätzlich gegen diese Möglichkeit verwehren. Sie soll aber mit einem sehr wachsamen Auge begleitet werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


18.00.18

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Eigentlich ist das Wesentliche schon gesagt worden.

Ich denke auch, dass diese Neuregelung ein wirklich brauchbarer Kompromiss ist zwischen der Notwendigkeit der Ministerverantwortlichkeit, die verfassungsrechtlich vorgegeben ist, einerseits und einem Höchstmaß an Transparenz andererseits. Ich wollte vielleicht noch darauf hinweisen, dass wir diesen Weisungsrat auch für Fälle vorsehen, in denen es nie Weisungen gegeben hat – bis ganz hinauf nicht –, in denen aber dennoch ein besonderes öffentliches Interesse daran besteht, genau nach­vollziehen zu können, warum es eben jeweils zu dieser Entscheidung gekommen ist. Das ist ein wirkliches Plus an Transparenz, und das ist gut so.

Im Übrigen differenzieren wir auch zwischen den Fällen, in denen es zu Anklagen kommt – dort hat der Beschuldigte die Möglichkeit, die gerichtliche Kontrolle letztlich durch einen Einspruch zu aktivieren – und den Fällen, in denen es zu Einstellungen kommt. Dort gibt es auch noch die Möglichkeiten, dass eben der Weisungsrat einerseits eine eigenständige Begründung publik macht und dass andererseits auch über den Rechtschutzbeauftragten eine gerichtliche Kontrolle aktiviert werden kann.

Das ist, glaube ich, wirklich bei vorgegebener verfassungsrechtlicher Lage das Best­mögliche, was man herausholen kann. Ich bin sehr froh darüber, dass wir schon bisher mit dem Weisenrat sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Dieser dient schon auch der Transparenz und letztlich auch der größeren Einsicht in die Dinge. Ich glaube, es ist uns mit diesem Gesetz auch gelungen, die wirklich immer wiederkehrende Dis­kussion über das Weisungsrecht in dem Bereich zumindest zu relativieren und einzudämmen und vor allem auch das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Das ist das Wesentliche; darauf kommt es an.

Ich möchte hier bei dieser Gelegenheit schon noch etwas anmerken, weil es auch ange­sprochen wurde: Meine Damen und Herren Bundesräte, wenn Sie einmal Gelegenheit haben, sich hausinterne Akten des Justizministeriums anzusehen, dann werden Sie feststellen, dass meine Beamten der zuständigen Fachabteilung unter dem Herrn Sektionschef Pilnacek unglaublich penibel und nachvollziehbar arbeiten. Da ist


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