BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 166

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aber nun bei der Letztverantwortung des Ministers. Das ist eben das Wesen eines Kompromisses.

Beraten werden sollen Sie ja nur in ausgewählten Fällen, wenn oberste Organe einer Straftat verdächtigt werden, wenn ein außergewöhnliches Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafsache besteht – wobei man sich fragt, wie es zu diesem außerordent­lichen Interesse kommt, wahrscheinlich spielen die Medien eine nicht unwesentliche Rolle, dass es zu einem öffentlichen Interesse kommt – oder sich der Herr Minister, was ich nicht glaube, befangen fühlt. Schlussendlich braucht er den Empfehlungen des Gremiums aber dann doch nicht zu folgen, allerdings muss dem Parlament berichtet werden. Wenn Sie, Herr Minister, den Empfehlungen nicht folgen, dann müssen Sie zumindest dem Parlament berichten, warum nicht.

Ich denke, es ist im Prinzip eine gute Sache, wir verhehlen nicht, dass uns die Bundes­staatsanwaltschaft schlussendlich lieber gewesen wäre, aber, wie ich schon gesagt habe, man muss eben hie und da Kompromisse schließen.

Neu ist auch noch die Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, diese dient der Verfahrensbeschleunigung. Ich nehme an, dass es dazu auch kommen wird.

Darüber hinaus nur noch ein Punkt: Es wird eine ausdrücklich gesetzliche Grundlage für die Whistleblower-Hotline bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen. Ich denke, auch das ist unserer Gesetzgebung dienlich. Wir werden diesem Gesetz also zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


17.56.42

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Regierungsvorlage gerne unsere Zustimmung geben. Zum einen kann eine Verrin­gerung und Präzisierung der Berichtspflichten, wie es diese Gesetzesvorlage vorsieht, auch im bürokratischen Ablauf nur sinnvoll sein.

Auf die Rolle des Weisungsrates und den daraus gefundenen Kompromiss wurde schon von meinen Vorrednern eingegangen. Auch wir sehen es nicht als die allerbeste Lösung, aber zumindest als Kompromisslösung und als tragbaren und gangbaren Weg.

Die schon angesprochene Bundesstaatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft, die die ministerielle Verantwortung völlig ausgeschaltet hätte, wäre die allerschlech­teste Variante gewesen, denn – das wurde heute auch schon gesagt – es bleibt noch immer die Ministerverantwortung am Ende des politischen Wirkens bestehen, und eine solche Ausschaltung dieser ministeriellen Verantwortungsebene oder Verantwortungs­tatsache, egal, durch welche Stelle, wäre nicht nur rechtsstaatlich problematisch gewe­sen, sondern es hätte auch eine Parallelstruktur einer Verwaltungsebene be­deutet, die schlussendlich über den Minister oder dessen Entscheidungsebene hinweg diesen hätte überstimmen können. Das hätten wir rechtsstaatlich höchst bedenklich gefunden, weil es auch in Hinblick auf die parlamentarischen Abläufe und auch auf die bereits angesprochene Rechtsstaatlichkeit auch gegenüber dem gelebten Parlamentarismus ein höchst problematisches Szenario bedeutet hätte. So gesehen wollen wir diesem Weisungsrat unsere Zustimmung geben.

Problematisch sehe ich auch ein bisschen diese Hinweisgeber-Hotline, die da eingerichtet werden soll. Aus dem Datenschutzrat und den dortigen Umfeldberatungen


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