BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 165

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den uns in der glücklichen Lage, einen Justizminister zu haben, der aus einem klas­sischen juristischen Beruf kommt und ein Fach besonders gut beherrschte, nämlich Strafrecht, und zu Recht große Fälle in der Republik vertreten hat, bevor ihn die Berufung ins Ministerium ereilte. Dass damit Fälle verbunden waren, die natürlich in öffentlicher Diskussion standen, war klar, und Ihre Reaktion, Herr Minister, einen Beirat zu schaffen, der in dieser Form eine Entlastung, was das Weisungsrecht betrifft, darstellt, war eine völlig richtige.

Im Übrigen habe ich die Diskussion um das Weisungsrecht allerdings nie verstanden, und ich verstehe sie heute noch nicht. Ich habe mir das immer vorgestellt, wenn ein Justizminister hergeht und sagt, na ja, das ist ein Parteifreund oder Freund von mir, da drehe ich jetzt den Vorschlag der Staatsanwaltschaft um und sage, den dürft ihr auf keinen Fall anklagen. Ich habe mir dann ausgerechnet, ob er zwischen zehn und 15 Stunden Zeit hat im Lichte der heutigen Medienlandschaft, wo ja Akten schneller in den Zeitungen stehen, als der Beschuldigte weiß, dass gegen ihn ermittelt wird, oder diverse Abgeordnete schon mit Originalteilen winken, bevor er erfährt, dass er überhaupt im Visier der Justiz ist, ob das in so einer Zeit überhaupt möglich wäre. Ich glaube, man hätte zehn Stunden, um die Rücktrittsrede vorzubereiten, aber das wäre so ziemlich das Äußerste, was man sich da an Vorbereitungszeit geben könnte.

Die zweite Variante gegenüber der Staatsanwaltschaft ist: Den mag ich überhaupt nicht, den müsst ihr anklagen. Das ist auch nicht schön, aber dann muss sich der Justiz­minister mit seiner Meinung dem unabhängigen Richter beugen, und der kann dann sagen, na ja, der Justizminister mag zwar vom Strafrecht vielleicht etwas verstehen, aber ich spreche in diesem Fall trotzdem frei. Die Blamage, die das beinhalten würde, würde wohl auch in der Öffentlichkeit für einige Diskussionen sor­gen.

Im Übrigen steht über all dem die parlamentarische Kontrolle. Das würde ich auch mit eurem Wunsch nach einem von dort bestellten Bundesstaatsanwalt verbinden, mit dem man wieder eine Verwaltungsebene mehr schaffen würde. Hin und hin hat dieses Haus, hat der Nationalrat das letzte Wort, wenn ein Minister einen Missbrauch begeht. Letztlich ist der Minister beamtete Spitze, und wenn die beamtete Spitze heute nicht mehr in der Lage ist oder nicht mehr in die Lage versetzt wird, dem Staatsanwalt, dem Anwalt des Staates, zu sagen, klage an oder klage nicht an, dann ist das schon eine gewisse Form der Kastration der Politik und der politischen Spitze, der wir hier das Wort reden, wo ich ganz gut aufpassen würde, ob ich das mache.

Daher: So gefährlich wie manch einer tut, ist dieses Weisungsrecht nicht. Es hat seine Richtigkeit. Wenn ich jetzt in Form von durchaus honorigen Persönlichkeiten und Kapazitäten einen Beirat dazu mache, soll das auch recht sein. Daher unterstützen wir das, allerdings habe ich die Diskussion um das Weisungsrecht in der Form nie ganz nachvollziehen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


17.55.00

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Wir haben es schon gehört, das Weisungsrecht wird neu gestaltet, und Sie und Ihre Amtsnachfolgerinnen und Amtsnachfolger bekommen jetzt dieses Beratungs­gremium zur Seite gestellt.

Wir alle wissen, der jetzigen Novelle ist eine lange Diskussion über die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft vorangegangen, letztendlich bleibt es


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