BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 172

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und geplant, und ich darf Ihnen das Ergebnis dieser Gespräche und dieser Initiativen, die es seit diesem Brief und vor der heutigen Sitzung gegeben hat, berichten. Erstens wurde festgehalten, dass die Entscheidung im Beirat, der in diesem Gesetz vorge­sehen ist, einstimmig fallen muss.

Das bedeutet, dass die Länder, die in diesem Beirat vertreten sind, ihre Kompetenz, ihre Meinung und ihren politischen Willen voll einbringen können. Das ist ein wesent­licher Vorteil, der in dieser Phase erreicht wurde, und ich glaube, das ergibt Sinn, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Zweitens wollten wir durchsetzen, dass dieses Gentechnikanbauverbot in weiterer Folge auch als Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen wird wie andere Angelegenheiten auch, die uns wichtig sind – zum Beispiel Tierschutz, Ernährung und andere Dinge.

Drittens hat es auch in dieser Zeit ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Landes­hauptleutekonferenz gegeben, Dr. Josef Pühringer, der versprochen hat, das aufgrund dieses Gesetzes auch zu einem Thema bei der Landeshauptleutekonferenz zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich also Wesentliches geändert. Es hat sich Wesentliches zugunsten der Länderposition verbessert, und zwar deshalb, weil wir uns gerührt haben, weil wir bereits im Vorfeld auf die Wahrung der Länder­interessen aufmerksam gemacht haben. Ich stehe nicht an, mich dafür auch beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herzlich zu bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit diese Fakten, die ich jetzt genannt habe, und die sich in der Zwischenzeit ereignet haben, nicht in Vergessenheit geraten, haben wir einen Entschließungsantrag vorbereitet, der auf diese Thematik eingeht:

„Zur Sicherstellung der Länderkompetenzen hinsichtlich des grundsätzlich in deren Kompetenz fallenden Anbaus von Saatgut und der korrespondierenden Kompetenz zum Verbot desselben bei Vorliegen gesetzlicher Grundlagen ist eine Klarstellung hinsichtlich des Übergangs dieser Landeskompetenzen auf den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Erlassung einer Verord­nung notwendig.

Neben dem Vorliegen bundeseinheitlicher Gründe ist hierfür die Zustimmung des Beirats zur Koordinierung der Gentechnikvorsorge bereits in der Vorlage normiert. Da im Gesetzesbeschluss des Nationalrats keine Abstimmungserfordernisse für die innere Willensbildung des Beirats enthalten sind, muss im Rahmen der Geschäftsordnung des Beirats sichergestellt werden, dass eine derartige Verordnungsermächtigung nicht gegen den Willen der Länder beschlossen werden kann. Damit ist garantiert, dass das Kompetenzgerüst hinsichtlich des Anbau-Verbots nicht zu Ungunsten der Länder verschoben werden kann.

Der Bundesrat erachtet es weiters als zweckmäßig, von Bundesseite Gespräche mit den Ländern aufzunehmen, um das GVO-Anbauverbot nach dem Beispiel der Nach-haltigkeit, des Tierschutzes, des umfassenden Umweltschutzes, der Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und der Forschung bundesverfassungs­gesetz-lich als Staatszielbestimmung zu verankern.“ – So weit die Begründung des Ent-schließungsantrages.

Der Antrag lautet:

 


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