BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 220

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verboten. Wenn alle sagen, dass gut genug gelüftet ist, dann geht es. Das betrifft auch sogenannte Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter. Wenn also in einem Vereins­lokal die 30 Vereinsmitglieder tagen und davon zwei ihre Ehefrau mitnehmen, die jeweils nicht Vereinszugehörige ist, dann hat das Öffentlichkeitscharakter, und dann ist Rauchen auch verboten. Das kann natürlich dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen. Irgendeiner behauptet dann, dass geraucht worden ist. Wenn einer mit dem betref­fenden Verein Ärger hat oder sonst etwas, dann macht er eben eine Anzeige. Das ist eigentlich nichts, absolut nichts Vernünftiges.

Besonders originell ist auch, dass es beispielsweise in Gastronomiebetrieben keine Zigarrenräume oder -clubs mehr geben soll. Wenn es aber ein Hotel ist, dann geht das. Es gibt ja sehr wohl auch Hotels, die auch Gastronomie anbieten, wohin man also auch als Nicht-Hotelgast zum Essen gehen kann. Die dürfen dann in einen solchen Zigarrenraum gehen. Hier hat man also genau wieder das Gegenteil gemacht, nämlich sozusagen keine Waffengleichheit und keine Chancengleichheit zwischen verschie­denen Beherbergungs- und Bewirtungsbetrieben hergestellt.

Abschließend beziehungsweise kurz vor dem Abschluss meiner Rede möchte ich sagen: Wir nehmen das, was in unserem Parteinamen steht, nämlich das Wort Freiheit, wirklich ernst. Wir treten für die Freiheit der einzelnen Bürger ein – nicht so wie die ÖVP, die schon lange nicht mehr das Volk vertritt, oder die Sozialdemo­kra­tische Partei, die schon lange nicht mehr als sozial zu bezeichnen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Kurz: Na geh!)

Wir haben heute schon einige Gesetze in Richtung Überwachungsstaat beschlossen; ich brauche das nicht noch einmal zu wiederholen. Dieses Gesetz stellt eine weitere Entmündigung der Bürger in unserem Land dar. Wir wären wesentlich besser  (Bundesrätin Kurz: Es geht um die Gesundheit!) Ja, deswegen sind auch die Dinge, die nichts mit Tabak zu tun haben, verboten.

Wir wären gut beraten, die Eigenverantwortung der Bürger und der Menschen zu stär­ken, aber leider geschieht genau das Gegenteil. Und das wird dann auch noch schlecht gemacht. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Krusche, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einspruch gem. Art. 42 B-VG

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucher­schutz (Tabakgesetz) sowie weitere Gesetze geändert werden, wird gemäß Art. 42 B-VG mit folgender Begründung Einspruch erhoben:

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates greift in vielfacher Hinsicht in grund­legende Freiheitsrechte der Bürger ein und schädigt in unverhältnismäßiger Weise Gastronomiebetriebe, die im Vertrauen auf bestehende Gesetze Investitionen getätigt haben.“

*****

In formeller Hinsicht wird gemäß § 54 Abs. 3 GO-BR eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag verlangt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15

 


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