BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 221

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Der von den Bundesräten Krusche, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Antrag gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


21.15.36

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Liebe Frau Minis­terin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „F“ steht da offenbar für „falsch“ oder „auf dem falschen Weg befindlich“. Mit dieser Änderung im Tabakgesetz, die in der Öffentlichkeit sehr wohl sehr stark präsent ist und auch diskutiert wird, nicht nur hier in unseren Reihen, ändern wir eine Gesetzesmaterie, die für die Gesundheit der Menschen in diesem Land sehr, sehr wichtig ist. Es geht auch darum, dass die Gesundheits­ministerin die Anliegen der Menschen sehr, sehr ernst nimmt und diese daher in diesem Gesetzesvorschlag oder mit diesem heute vorliegenden Gesetzesbeschluss auch umsetzt.

Wenn wir uns die derzeitige Regelung ansehen, so wissen wir ganz genau, dass diese nicht zufriedenstellend ist und dass wir diesbezüglich Änderungen vornehmen müssen. Für mich bedeutet das, dass die bestehende Regelung auf neue gesetzliche Beine gestellt wird.

Wenn wir uns zur Verfügung stehende Studien ansehen, erkennen wir, dass weltweit über 5 Millionen Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben und über 600 000 Menschen an den Folgen des passiven Tabakkonsums, wenn man so sagen will, auch sterben. Ich denke, die Politik ist gefordert, dem entgegenzuwirken.

Werfen wir nun einen etwas genaueren Blick auf Österreich und sehen wir uns die entsprechenden Zahlen auch etwas genauer an. In Österreich betrifft das jährlich zirka 14 000 Personen, die an den Folgen des aktiven und passiven Tabakkonsums sterben. Ich denke, da sind wir als Politikerinnen und Politiker sehr wohl auch gefordert, dieses Gesetz umzusetzen. Insbesondere darin bestärkt, diese Änderung durchzuführen, wird man dadurch, dass über 63 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher diesen Nichtraucherschutz befürworten. Mit diesem Nichtraucherschutz kommen wir diesem Wunsch auch nach sowie jenem der Beschäftigten, der zigtausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie, für die wir damit bessere Arbeitsbedingungen schaffen.

Für uns ist eine Prämisse, dass die persönlichen Befindlichkeiten zurückstehen müs­sen, wenn es um die Interessen anderer Personen geht, um den Schutz anderer Personen im Bereich der Gesundheit.

Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie kommen wir auch jenen Betrieben entgegen, die bereits nach dem alten Gesetz in den Nichtraucherschutz investiert haben, indem wir ihnen eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 Prozent zusätzlich zu den üblichen Abschreibungsmöglichkeiten zukommen lassen.

Als das Gesetz zur Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in den Lokalen in Österreich beschlossen wurde, hat es ein großes Jammern der Wirte gegeben. Sie werden massenweise zusperren müssen, es werden massenweise Arbeitsplätze verlo­ren gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, davon ist gar nichts eingetroffen. Es sind keine Arbeitsplätze verloren gegangen, und es wurden auch keine Gasthäuser zuge­sperrt.

Ich kann nur sagen: Wenn man sich die Studien anschaut und wenn man sieht, wie viele Menschen, insbesondere Jugendliche, in Österreich rauchen, dann ist es not-


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