BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 219

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Bedienstetenschutzgesetz geändert werden (672 d.B., 880/A(E) und 734 d.B. sowie 9428/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Stöckl. – Bitte um den Bericht.

 


21.07.04

Berichterstatterin Angela Stöckl: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Her­stellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


21.08.07

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja heilfroh, dass ich kein Raucher bin, sondern Schnupfer, und noch viel froher bin ich, dass ich kein Wirt bin. Wenn ich einer wäre, dann würde ich wahrscheinlich allen Regierungsmitgliedern ein sofortiges Lokalverbot erteilen. Was wir den Wirten in der letzten Zeit alles zugemutet haben! Ich möchte nur an das HACCP-Gesetz erinnern, die Allergenverordnung, die strengen Kontrollen der Lebensmittelpolizei, die KIAB und heute die Registrierkassenpflicht, die Mehrwert­steuererhöhung und jetzt das Rauchverbot, kurz nachdem die Wirte zum großen Teil mit beträchtlichem Aufwand im Vertrauen auf ein Gesetz, demzufolge es einen Raucher- und einen Nichtraucherbereich gegeben hat, Investitionen getätigt haben, um diese zu ermöglichen. Nunmehr setzt man das faktisch wieder außer Kraft. Die ganz Braven, die das schon 2016 umsetzen, bekommen einen Bruchteil ihrer Investitionen rückvergütet, die anderen gehen leer aus.

Irgendwie hat man einfach alles verboten, was raucht, auch Wasserpfeifen oder andere Dinge, die überhaupt nicht mit einem Tabakgenuss in Verbindung stehen. Die hat man gleich auch mit verboten. Was man allerdings vergessen hat, sind Kerzen, offene Kamine, Adventkränze und solche Dinge, denn die rauchen ja schließlich auch.

Und weil man bei dem ganzen Gesetz dann – ich weiß es ja nicht – vielleicht noch ein bissel ein schlechtes Gewissen gehabt hat, hat man das als Alibihandlung auch noch gleich für Festzelte, Vereinslokale und so weiter eingeführt. Offensichtlich im Bestre­ben, die Wirte doch ein bissel dadurch zu beruhigen, dass es keine Konkurrenz durch Vereinslokale und andere Veranstaltungen gibt, hat man ein total vermurkstes und nicht exekutierbares Regelwerk geschaffen.

Ich möchte dafür nur zwei Beispiele bringen: Das eine betrifft Kinder und Jugendliche. Wenn die durch eine vorherige Veranstaltung mit Rauchern noch irgendwie beeinflusst werden könnten, so ist das auch verboten. Ich weiß nicht, ob es dafür dann irgend­welche offiziellen Schnüffler gibt oder welche, die ein besonders gutes Geruchsorgan haben. Wenn der eine sagt dann, nein, da riecht es noch nach Rauch, dann ist das


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