BundesratStenographisches Protokoll844. Sitzung / Seite 261

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nachgedacht!), und man hat ja wirklich gute Sachen auch gemacht. (Bundesminister Ostermayer: Darum heißt es „Mitten im Achten“!) Ich halte es allerdings – über Geschmack kann man angeblich nicht streiten – nicht für meine Aufgabe als Kultur­politiker oder Medienpolitiker ... Serien können schon Flops sein.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer nur über Quoten zu messen, halte ich nicht für richtig. Ich finde es interessant, auf der einen Seite sagt die Freiheitliche Partei, man bräuchte mehr Bildungsauftrag, und bei den Serien kritisiert sie dann die fehlende Quote. Das ist für mich irgendwie nicht ganz schlüssig und in sich logisch, aber seis drum.

Es sind in diesem gesamten Mediengesetz viele, viele Punkte. Es gibt auch viele Punkte, denen wir grundsätzlich zustimmen würden. Alles in allem, bei der ganzen Balance, was gut und was nicht so gut ist in diesem Gesetz, haben wir uns für eine Ablehnung entschieden.

Die Begründung, relativ kurz: Wir wollen schon lange, und das ist auch bekannt, eine große Novelle des ORF-Gesetzes. Wesentliche Punkte einer dringend notwendigen Reform sind auch in dieser Novelle nicht vorhanden. Bevor ich jetzt lange elaboriere, verweise ich auf die Stellungnahme des ORF-Redakteursrats zu diesem Gesetz, der ich vollinhaltlich zustimme.

Einer der großen Punkte war auch immer: Wie kann man diese Balance des Öffentlich-Rechtlichen und der parteipolitischen Einflussnahme des ORF herstellen? Ich weiß, das ist ein schwieriges Kapitel; da habe ich durchaus Verständnis, dass man immer wieder weiter suchen und anpassen muss. Allerdings – und das sage ich jetzt ganz bewusst als Mitglied der Länderkammer – halte ich es für dringend notwendig, die Streichung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute bei Bestellungen von ORF-LandesdirektorInnen einzuführen. Dass Landeshauptleute sich quasi einen Landes­direktor im ORF halten, das halte ich für völlig gestrig und sollte dringend und sofort gestrichen werden.

Der letzte Punkt, warum wir das Ganze ablehnen werden, ist das Aufheben des Werbeverbots für Nachrichtenmoderatoren und -moderatorinnen im Privatradiogesetz. Das wurde sogar von Regierungsparteien im Ausschuss sehr kritisch gesehen, zum Beispiel vom Kollegen Schennach. Das ist aus konsumentenpolitischer Sicht natürlich nicht in Ordnung, dass Nachrichtenmoderatorinnen und -moderatoren kommerzielle Werbung machen können. Auf Europaratsebene ist das für FernsehmoderatorInnen geregelt, warum RadiomoderatorInnen das dürfen, ist mir ein Rätsel. Ich verstehe nicht ganz, warum man das jetzt einführt.

Alles in allem möchte ich zum Schluss schon auch noch sagen, dass wir uns – weil wir Medienpolitik als allerletzten Punkt auf der Tagesordnung haben – das nächste halbe Jahr intensiv mit dem digitalen Wandel beschäftigen werden und dass selbstver­ständlich gerade die Medienpolitik eine ganz enorme Rolle spielen muss, denn die Medienwelt ist in einer rasanten Veränderung.

Wenn ich bedenke, ich war von 2010 bis 2014 Mitglied des Publizistikförderungs­beirats, dort darf man immer noch keine Online-Medien fördern. Es ist sozusagen Verpflichtung, dass es ein Druckwerk sein muss. Das heißt, man schließt schon einmal alle interessanten Medieninnovationen – man denke an dossier.at oder Ähnliches – grundsätzlich von der Publizistikförderung aus, obwohl diese wertvolle Beiträge zur Meinungsvielfalt und zur Medienvielfalt Österreichs leisten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite