Präsident Gottfried Kneifel: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2855/AB bis 2861/AB und des
Schreibens des Bundeskanzlers gemäß § 23c Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes betreffend Nominierungsvorschlag der österreichischen Sozialpartnerverbände als österreichische Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie
der Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend
Aufnahme von Verhandlungen über ein Archivabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel und
Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit sowie
Aufnahme von Verhandlungen über die Vereinbarung über die Durchführung von Art. 13 und Kapitel VI des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 4)
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Schreiben des Bundeskanzlers gemäß § 23c Abs. 5 B-VG:
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