BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 37

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13.51.36

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! Zuallererst debattieren wir heute über ein Verfassungsgesetz, das verdeutlicht, dass auch bei uns organisatorische Regeln – in einer Situation, in der nicht nur die einzelnen Bundesländer, sondern Österreich als Ganzes, aber auch die internationale Gemeinschaft gefordert sind – innerstaatlich geklärt werden müssen.

Es geht im Wesentlichen um eine relativ simple Sache, nämlich darum, dass der Bund Gebäude, die ihm auch gehören, selbst nutzen darf. Darum haben sich Bund und Länder auf ein Gesetz geeinigt, das dem Bund ermöglicht, seine eigenen Gebäude in den Bundesländern zu nutzen, um in Notsituationen Flüchtlinge unterzubringen.

Ich gestehe offen, dass ich es bis zur gegenständlichen Flüchtlingskrise als eine Selbstverständlichkeit angesehen habe, dass der Bund Gebäude nutzen darf, die ihm selbst gehören. Ich war einigermaßen verwundert und habe das Thema zum ersten Mal fokussiert, als in meiner Heimatstadt Linz der Bürgermeister gemeint hat, für die Flüchtlingsunterbringung könne ein Postgebäude oder eine Kaserne nicht zur Verfügung stehen, weil dies nicht mit der Flächenwidmung in Einklang zu bringen sei.

Die Frage, warum man beispielsweise Soldaten in einer Kaserne unterbringen kann, aber keine Flüchtlinge, hat mich beschäftigt, eine befriedigende Antwort darauf habe ich bis heute nicht gefunden. Stattdessen wurden bei uns Flüchtlinge in eher frag­würdiger Art und Weise in Turnsälen von Schulen untergebracht – eine eigentlich seltsame Vorgangsweise. Genau diese Vorfälle führen dazu, dass man sich irgend­wann einmal Gedanken machen muss, ob der Eigentümer nicht doch seine Gebäude nutzen darf. Es geht auch darum, dass die Aufgaben innerhalb Österreichs gerecht verteilt werden. Das und nichts anderes soll in diesem Gesetz stehen, das übrigens auch noch eine Befristung mit 31. Dezember 2018 hat.

All das ist im Vorfeld in konsensualer Art und Weise von der Regierung, Teilen der Opposition und den Bundesländern erarbeitet worden. Es hat eine gemeinsame Diskussion stattgefunden, und es ist gemeinsam ein Gesetz auf allen diesen Ebenen beschlossen und gutgeheißen worden.

Die Zustimmung der Bundesländer und der Länderkammer zu diesem Gesetz zeigt auch – wie es der Präsident heute schon erwähnt hat –, dass bei einem ordentlichen, gepflegten Dialog unter den Partnern in diesem Bundesstaat und der Länder mit dem Bund durchaus Möglichkeiten bestehen, Kompetenzen neu zu verteilen. Auch dies ist, wie wir wissen, eine Notwendigkeit – die Entflechtung der Kompetenzen, die Abschaf­fung von Querschnittsmaterien, die uns im Endeffekt mehr kosten, als sie einbringen. Diese Themen sind zum gegebenen Zeitpunkt zu diskutieren, ich beende damit diesen Exkurs: Das sind zukünftige Notwendigkeiten.

Wenn man sich das Gesetz durchliest, ist mir als gelerntem Juristen unklar, warum dazu keine konstruktive Gemeinsamkeit aller Parteien im Parlament zu erzielen war. Dieses Verfassungsgesetz sieht neben den eingangs erwähnten Regelungen vor, dass eine Gemeinde Flüchtlinge, sofern sie hilfs- und schutzbedürftig sind, mit einem Richtwert von 1,5 Prozent der eigenen Bevölkerung aufzunehmen hat – und dies auch nur dann, wenn festgelegte Quoten in den übergeordneten Gebietskörperschaften nicht erfüllt werden.

Deshalb und nicht zuletzt auch wegen der zeitlichen Begrenzung verstehe ich die künstliche Aufregung nicht. Ich habe die Nationalratsdebatte verfolgt. Das war ja ein nahezu hysterisches Stakkato, das da von einigen im Nationalrat heruntergeklopft worden ist, inklusive Äußerungen, die die Politik an sich diskreditieren – und da muss


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