BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 42

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keit ist, dass die Raumordnung, die Nachbarschaftsrechte per Verfassungsrang ausgehebelt werden, dann kann ich nur hoffen, dass diese Meinung nicht Platz greift bei allen Juristen in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Was sagen die Länder zu dieser unseligen Gesetzgebung? Leises Murren war zu hören, und im Übrigen erschöpft man sich in einer Art Autosuggestion. Auch unser Landeshauptmann Schützenhöfer hat das gemacht: „Haben Sie keine Angst (…). Wir werden das schaffen“ – so in Anlehnung an Merkel. Aber das hat mit realer Sachpolitik leider nichts mehr zu tun.

Manchmal habe ich auch das Gefühl, dass dieses Durchgriffsrecht des Bundes vonseiten der Länder vielleicht gar nicht so unerwünscht ist. So können die Länder nämlich das Spiel betreiben, das sie schon öfter gemacht haben, nämlich ihre Hände in Unschuld waschen und sagen: Das war der böse Bund, der hat uns jetzt ein paar Hundert Asylanten vor die Nase gesetzt! (Bundesrat Schreuder: Asylwerber!) Nur haben sich die Länder und die Länderkammer mit diesem Gesetz mitschuldig gemacht, und das werden die Bürgerinnen und Bürger nicht vergessen.

Ich war immer ein Verfechter und ein Verteidiger des österreichischen Föderalismus, aber nach dem heutigen Tag werde ich mir ein ganz schönes Stück schwerer tun, muss ich sagen. Da helfen die schönen Worte des Herrn Präsidenten, die er einleitend gefunden hat, leider gar nichts.

Ich überlege schon, was ich jenen sage – und darauf wird man oft angesprochen –, die sagen: Wozu brauchen wir eigentlich neun Bundesländer, neun gesetzgebende Körper­schaften in Österreich? Was ich ihnen jetzt antworten werde, weiß ich noch nicht. Soll ich ihnen sagen, Fischerei und Jagdrecht sind gewichtige Kompetenzen, die unbedingt bei den Ländern bleiben müssen? Oder soll ich sagen, der Streit um die Lehrer ist bedeutsam?

Aber ich muss ihnen sagen, wenn es um die Bewältigung von Krisen geht, sind die Länder offensichtlich nicht in der Lage, diese zu lösen, dann brauchen sie den Bund dazu, damit er die Drecksarbeit für sie erledigt. Aus diesen Gründen werden wir dieser Notstandsgesetzgebung nicht zustimmen. (Bundesrat Stadler: Na geh!)

Wenn Kollege Fürlinger vorher vom Weg zur Diktatur gesprochen hat, dann muss ich sagen: Die Geschichte lehrt uns, dass gerade Notstandsgesetzgebungen in vielen Ländern das waren, was den Weg zur Diktatur geebnet hat.

Kollege Lindner sitzt hier, hat in der Sitzung des Steirischen Landtages gemeint, er wird sich heute zu Wort melden – ich habe ihn auf der Rednerliste leider nicht ge­funden, aber vielleicht ergreift er noch die Gelegenheit –, und nach dieser Debatte im Landtag hat er gemeint, jetzt weiß er, was er zu tun hat, weil die Landesregierung gegen unseren Einspruch gestimmt hat. (Bundesrat Lindner: Der Landtag! – Bundes­rat Schennach: So genau nimmt er’s nicht!)

Eines hat er dabei grundlegend verkannt: Wir sind hier als Bundesräte nicht von der Landesregierung entsandt, sondern wir sind hier, um die Interessen der Bevölkerung unserer Bundesländer und nicht einer irregeleiteten Landesregierung zu vertreten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus den genannten Gründen bringe ich folgenden Antrag ein:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2015 betreffend ein Bun­des­verfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutz­bedürftigen Fremden wird gemäß Art. 42 Bundes-Verfassungsgesetz mit folgender Begründung Einspruch erhoben:

 


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