BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 41

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und das wird unser Land dann auch meistern. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.04


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm.

 


14.05.01

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Als das erste Mal die Idee dieses Durch­griffsrechtes aufgekommen ist, habe ich mir gedacht: Da wird aber einmal der Bundesrat die Gelegenheit haben, ein starkes Zeichen zu setzen. Diese Hoffnung ist mittlerweile auf null gesunken. Ich bin Realist genug, um zu wissen, dass das Gesetz hier heute durchgewunken wird. (Zwischenruf der Bundesrätin Kurz.)

Es hat ja schon gut begonnen. Man hat es ja nicht wie eigentlich für Verfassungs­gesetze üblich als Regierungsantrag eingebracht, sondern es war ein Initiativantrag, und damit hat man gleich vorsorglich den Konsultationsmechanismus der Bundes­länder ausgehebelt und die Begutachtungsphase faktisch ebenfalls ausgehebelt.

Das zeigt eigentlich ein großes Maß an Feigheit und Perfidie der Bundesregierung. Sie schickt ihre Klubobleute vor, damit diese Panik hier in Verfassungsrang gehoben werden kann. Das Ganze wird dann noch in einer völlig unausgegorenen Form ge­macht, denn diese ominösen 1,5 Prozent, von denen hier immer die Rede ist, sind eine pauschale Prozentualität.

Da haben wir leider Gottes ein mathematisches Problem. Wir haben keine fixen Zahlen und Obergrenzen, sondern einen Prozentsatz einer sich ständig, ja täglich verändern­den Zahl. Und das kann nicht funktionieren. Das zeigt das Beispiel Steiermark sehr gut, noch die freiwillige Quote betreffend. Vor einigen Monaten hat es großen Jubel gegeben: Hurra, wir Steirer haben die Quote erfüllt. Wenige Wochen später war unsere Quote auf einmal nicht mehr erfüllt, und wir liegen auch derzeit bei ungefähr 94 Prozent. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Meine Heimatstadt wird wahrscheinlich – wenn man den Pressemeldungen Glauben schenken darf, die vorgestern kolportiert worden sind – eines der ersten Opfer dieser Regelung sein. (Bundesrat Schennach: Opfer!) Die ehemalige bauMax-Filiale in Leoben wird dem Bund als Quartier angeboten, nämlich zur Vermietung für mehrere Hundert zur Unterbringung. Nachdem wir im September diese Quote in der Steiermark nicht erfüllt haben, wird es im Oktober durchaus legitim sein, diese Einsiedlung zu machen.

Herr Kollege Fürlinger hat zwar herausgekehrt, dass er Jurist ist, er hat aber dabei nur von im Eigentum des Bundes stehenden Gebäuden gesprochen und hat geflissent­lich – ich glaube, dass er das als Jurist weiß – nicht gesagt, dass es um solche Liegenschaften geht, die im Verfügungsrecht des Bundes liegen. Das heißt, der Bund kann auch etwas anmieten, wie es im konkreten Fall, den ich vorher geschildert habe, geplant ist, es geht also nicht nur um das Eigentum. (Bundesrat Mayer: Hat er auch gesagt!)

Auch diese sogenannte Obergrenze von 450 pro Grundstück ist sehr problematisch. Jeder weiß, dass es Gebäude gibt, die auch auf mehreren Grundstücken und Liegen­schaften verteilt sind. Und wenn es zwei sind, haben wir schon neu 900. (Bundesrat Todt: Kollege, das ist per Gemeinde definiert! Gesetz lesen!) – Das ist nicht falsch, das ist leider so.

Wenn Herr Fürlinger sagt, es handelt sich eigentlich nur um eine Kleinigkeit, dann muss ich schon sagen, wenn es für einen Juristen, einen Rechtsanwalt, eine Kleinig-


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