BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 55

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Verfassungsausschusses  – der übrigens hier, in diesem Raum, stattgefunden hat, wie mir gerade einfällt –, und wir haben dort die Dinge gründlich diskutiert.

Die Sorge, die Präsident Mödlhammer hatte, war, dass das Wort hat – also: die Gemeinde hat 1,5 Prozent zu erfüllen – zur Entstehung von Amtsmissbrauch führen könnte, wenn das nicht erfüllt ist. Wir haben klargestellt, dass diese Sorge nicht besteht. Auch davor hat es bereits die Bestimmung gegeben, dass Gemeinden sich auch einigen können, miteinander diese Quote zu erfüllen. Ich glaube daher: Diese Kritikpunkte sind Kritikpunkte der Vergangenheit.

Dies zeigt auch, dass der Prozess der Gesetzwerdung eigentlich ein sehr sauberer war. Es ist ein Entwurf gemacht worden, der Entwurf ist diskutiert worden, es hat ein Hearing gegeben, auch die Experten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzler­amtes standen zur Verfügung. Insofern finde ich es ehrlich gesagt empörend – aber das müssen Sie letztendlich beurteilen –, wenn dann gesagt wird, dass ein Initiativ­antrag eine Perfidie ist. (Bundesrätin Kurz: So ist es!)

Der Initiativantrag ist eine Form der Gesetzwerdung in der österreichischen Bundes­verfassung. Die Abgeordneten des Nationalrates haben diesen Weg gewählt, haben einen Initiativantrag eingebracht, da ist auch intensiv mitgearbeitet worden. Es haben übrigens zwei weitere Fraktionen mitgestimmt und eine dieser Fraktionen, nämlich die Grünen, intensiv mitgearbeitet. Dass die Regierung immer Dinge macht, ohne die Opposition einzubinden, ist demnach schlicht und einfach falsch, denn dann könnten wir überhaupt nie Verfassungsbestimmungen beschließen und schon gar nicht Ge­setze, die einstimmig beschlossen werden. Übrigens ist gestern ein Entschließungs­antrag, auf den ich noch zurückkommen werde, ebenfalls einstimmig beschlossen worden.

Ich finde es auch erfreulich – und ich hoffe, das ist jetzt keine Fehlinterpretation von dir –, dass wir insofern konform gehen, als die Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und deren Zusatzprotokolle sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union derart hohe Güter sind, dass sie außer Streit stehen. Wenn dies außer Streit steht, dann gibt es schlicht und einfach die Verpflichtung, Menschen, die politisch verfolgt werden, rassistisch verfolgt werden oder die aufgrund kriegerischer Situationen flüchten müssen, zu helfen. (Bundesrat Krusche: Das haben wir nie bezweifelt! – Bundesrat Dörfler: Das habe ich nie infrage gestellt!) – Nein, das habe ich ja auch nicht gemeint, ich habe gesagt: Danke, ich hoffe es ist keine Fehlinter­pretation, dass wird da d’accord gehen. (Bundesrat Krusche: Das hat aber niemand von uns gemacht!)

Wenn aber gesprochen wird von einem Tsunami an Wirtschaftsflüchtlingen (Bundesrat Herbert: Ja, genau!), dann würde mich erstens interessieren: Woher wissen Sie das? In einem Land wie Österreich, in einer rechtsstaatlichen Demokratie entscheiden über diese Frage das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das Bundesverwaltungs­gericht und die Höchstgerichte (Bundesrätin Mühlwerth: Aber wir haben ja niemanden registriert …!), und unter bestimmten Umständen geht es auch noch um das Euro­päische Gericht für Menschenrechte.

Sie haben behauptet, dass es ein Tsunami an Wirtschaftsflüchtlingen ist, Sie haben, so glaube ich, sogar behauptet, dass es 80 Prozent sind, dass Syrer nicht Syrer sind. – Ich stelle mir nun schlicht und einfach die Frage: Woher wollen Sie das wissen? (Bundesrätin Kurz: Ja!) Sie können es nicht wissen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie können es nicht wissen (Bundesrätin Kurz: Genau!), und wenn Sie es nicht wissen können, ist es ein Vorurteil (Bundesrätin Kurz: Genau!), und dieses Vorurteil dient ausschließlich dazu, Menschen gegeneinander aufzuhetzen (Bundesrätin Kurz: Ge-


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