BundesratStenographisches Protokoll845. Sitzung / Seite 64

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Jetzt nehme ich nur meine Gemeinde her: Wenn ich in der Lage bin, diese Asyl­suchenden unterzubringen, und dazu werde ich in der Lage sein, dann habe ich ein Problem gelöst, und ich habe kein Problem, das immer ansteht (Bundesrat Herbert: Schön!), und dass ich davon abhängig bin, dass mir die Frau Bundesministerin oder das Innenministerium den Ort vollklopft. Also das wäre bei uns eine Katastrophe, mit 800 Einwohnern und 2 500 Gästen in Spitzenzeiten. (Bundesrat Herbert: Aber ab jetzt kann sie es!) Aber wir werden das schaffen, davon bin ich felsenfest überzeugt. (Beifall der Bundesräte Todt und Mayer.)

Unser Klubobmann Schieder hat gesagt – ich glaube, ich habe es gelesen, oder er hat es im Nationalrat gesagt –: In der letzten Zeit, als dieses Gesetz in der Vorbereitung war, sind sieben Bundesländer dazu gekommen, dass sie diese Quote erfüllen; und wenn die Quote von den Bundesländern erfüllt wird, dann wird es bei uns, innerhalb der Gemeinde, kein Problem geben. Ich weiß das selbst auch.

Herr Staatssekretär Mahrer ist weg. (Staatssekretär Mahrer, der sich von der Regie­rungsbank weg, schräg hinter das Präsidium gesetzt hat, gibt dem Redner durch Zuruf und Winken zu erkennen, dass er anwesend ist.) – Ach da! Wir sind ja im Bezirk Spittal zu Hause. Wir erfüllen die Quote nur zu 30 Prozent, das passt sicher nicht. Aber Kärnten erfüllt die Quote insgesamt.

Das heißt, dass wir als Bürgermeister – und es sitzt noch ein Bürgermeister aus Kärnten da (in Richtung des Bundesrates Poglitsch blickend) – diese Quote selbst lösen werden. Ich denke, dass es auch deshalb notwendig ist, um eine gerechte und solidarische Verteilung für die Zukunft zu leisten.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber, ich glaube, über die Bürgermeister hat keiner in diesem Saal in den letzten zwei Stunden gesprochen. Der Bundesminister, das ist der Einzige, der festgestellt hat, dass ja der Gemeindebund eigentlich immer versucht hat, diese Kriminalisierung von den Bürgermeistern wegzukriegen. Schlussendlich ist das in einem Abänderungsantrag dann bei dieser Sitzung passiert. Danke, dass das so ist. Ich glaube, damit haben doch einige Bürgermeister Probleme gehabt.

Wenn ich richtig informiert worden bin – und das habe ich heute auch nicht gehört, oder habe ich es überhört? –, dann wurden für die Schlepperbanden zumindest die Größenordnungen geändert; eine Verurteilung zu sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft kann es auch bei drei Personen schon geben, und nicht wie bisher bei einer höheren Anzahl.

Es gibt natürlich auch Dinge, die ich jetzt einmal aus meinem föderalistischen Bereich heraus und für das Land Kärnten betrachten muss: Wobei ich feststelle, dass wir seitens der Bundesregierung, also wir, so wie wir hier in diesem Parlament sind, zunehmend berücksichtigen müssen, dass mit dieser Flüchtlingssituation die Länder in eine finanzielle Situation kommen, die, zum Beispiel von den Maastricht-Kriterien her, noch nicht gelöst ist.

Klar ist, das kostet Geld. Aber wenn wir in Kärnten vom Bundesfinanzierungs-Rahmen­vertrag abhängig sind und daher unter einem besonderen Druck stehen, und dann zusätzliche Kosten, die man natürlich für die notwendigen Maßnahmen ausgibt, dazugezählt werden, dann entsteht der Eindruck bei den Menschen draußen, wenn man spart – und das ist bei uns einmal aus bekannten Gründen in Kärnten so, dass wir einem hohen Spardruck ausgesetzt sind –: Ja, eigentlich sparen sie nur deshalb, damit sie den Flüchtlingen das Geld geben können. Das ist leider Gottes falsch. Und so entsteht insofern eine gefährliche Spirale, dass die teilweise Arbeitslosigkeit und der Notstand auf dieses Flüchtlingsthema abgewälzt wird. Das sollten wir versuchen, zu verhindern.

 


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