Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Stimmabgabe ist damit beendet. Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.
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(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 16.37 Uhr unterbrochen und um 16.39 Uhr wieder aufgenommen.)
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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Demnach entfallen auf den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, bei 51 abgegebenen Stimmen 42 „Ja“-, 9 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:
Blatnik, Bock, Brunner;
Dönmez;
Ebner Adelheid;
Fetik, Forstner, Fürlinger;
Gödl, Grimling, Gruber-Pruner;
Hackl, Hammerl, Himmer;
Jachs, Junker;
Kneifel, Köck;
Ledl-Rossmann, Lindinger, Lindner;
Mayer;
Novak;
Oberlehner;
Pfister, Poglitsch, Posch-Gruska, Preineder, Pum;
Reich, Reiter;
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