BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 55

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830 Millionen für die Familienbeihilfe, für den Ausbau der Kinderbetreuung erwirken konnten und da jetzt in Diskussion stand, ob wir wirklich noch einmal diese eigentlich zwei Mal 70 Millionen für die Erfüllung der Artikel-15a-Vereinbarung benötigen.

Es wurden da Kürzungen diskutiert und überhaupt Streichungen dieses Projektes. Und wir konnten uns insofern durchsetzen, als wir zumindest einmal diese 70 Millionen sichern konnten – und nicht nur für zwei Jahre, sondern für drei Jahre. Wir können jetzt fix drei Mal 70 Millionen ausgeben für, und das ist wichtig, nicht nur das letzte Gratiskindergartenjahr für die Fünfjährigen. Es war mir ein besonderes Anliegen, dass wir nicht nur einfach fortschreiben, was wir schon umsetzen konnten, sondern noch zusätzliche Leistungen für die Vierjährigen erwirken.

Warum? – Vielleicht ein paar Zahlen zum Hintergrund. Es ist ja nicht so, dass durch das verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr für die Fünfjährigen 100 Prozent Betreuungsquote erreicht wird. Wir haben bei den Fünfjährigen auch „nur“ – unter Anführungszeichen – 98 Prozent. Es gibt diverse Ausnahmeregelungen mit gutem Grund. Aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund regionaler Gegebenheiten gibt es Ausnahmemöglichkeiten von dieser Kindergartenpflicht. Faktum ist, dass eben 98 Pro­zent der Kinder im Kindergarten sind.

Die Zahl der Vierjährigen konnte eine Steigerung erfahren. Wir sind bei über 95 Pro­zent der Kinder im Kindergarten. Also die große Mehrheit ist ja überzeugt davon, dass der Kindergarten für die Vierjährigen wertvoll, sinnvoll und gerade für den Schuleintritt ein ganz wichtiges Instrument ist. Aber es fehlen eben noch 4 000 Kinder, wie gesagt, Vierjährige, die noch nicht im Kindergarten sind.

Wir wollten im Rahmen der bestehenden Mittel – wir haben ja keinen Euro mehr erhalten – diese 4 000 Kinder stärker in den Kindergarten miteinbeziehen. Und hier war unsere Antwort, ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Kindern und Eltern in den pädagogischen Einrichtungen zu bekommen, um dort möglicherweise erstmals mit geeignetem Fachpersonal in einen Dialog zu treten und kurz ein Screening, kurz ein­mal eine Situationsanalyse zu machen und dann im Frühling anhand eines struk­turierten Leitfadens eben diese Beratungsgespräche verpflichtend durchzuführen. Das ist also nicht einfach ein lustiges Familiengespräch, sondern das ist ein vom ÖIF von der Universität Wien aufgebauter standardisierter Beratungsleitfaden, der gerade in Ausarbeitung ist, der Anfang nächsten Jahres präsentiert werden wird.

Wir sind der Überzeugung, dass es wichtig ist, ein erstmaliges Gespräch mit den Eltern zu führen, dies unter Analyse der Gründe, warum man eigentlich noch nie überlegt hat, ein vierjähriges Kind – wie gesagt, 4 000 Kinder gehen überhaupt nicht in den Kinder­garten – in den Kindergarten zu schicken, was die Hintergründe dafür sind und warum man noch nie darüber nachgedacht hat, um so möglicherweise Argumente zu entkräf­ten und andererseits eben die Vorzüge des Kindergartens hervorzustreichen, auch eine eventuelle Sprachförderung anzusprechen und darüber zu diskutieren, wie wertvoll und wie wichtig es auch für Vierjährige ist, vor Schuleintritt den Kindergarten zu besuchen.

Also erster Schritt: verpflichtende Beratungsgespräche mit der Empfehlung, den Kin­der­garten zu besuchen – wie gesagt, das ist eine Empfehlung. Wir sind eigentlich davon überzeugt, dass eine Beratung, eine fachkundige Beratung mit anschließender Empfehlung möglicherweise mehr bringt als eine reine Verpflichtung, da in diesem Fall nie ein direkter Kontakt mit den Eltern stattfindet. Die Verpflichtung steht zwar im Gesetz, aber es wurde noch nie mit den Eltern gesprochen. Von dem her glauben wir, dass ein Beratungsgespräch möglicherweise mehr bringt als eine reine Verpflichtung.

Wir werden das in der angesprochenen Arbeitsgruppe ausführlich evaluieren, die ja auch in der 15a-Vereinbarung festgeschrieben ist, wo wir genau analysieren werden,


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