BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 61

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diesem Gesetzesantrag um eine Initiative der Bundesrätinnen und Bundesräte handelt, der Mitglieder dieses Hauses, und nicht um eine Regierungsvorlage.

Daher empfinden wir das gar nicht als Problem, sondern es entspricht eher der Nor­malität, dass auch Gesetzesvorlagen der Mitglieder dieses Hauses dem Nationalrat unterbreitet werden können. Wir kennen uns ja in der Verfassung einigermaßen aus, meistens ist es umgekehrt: Meistens schicken uns Nationalratsabgeordnete Beschlüs­se, die wir dann entsprechend bewerten und meistens goutieren, manchmal auch entsprechend kommentieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Mühlwerth, ich habe wirklich ganz genau zugehört, was Sie jetzt gesagt haben, aber ich weiß immer noch nicht, warum Sie über diese Hürde nicht drüberkönnen. Ich sehe nämlich keine Hürde, ganz im Gegenteil: Ich glaube, dass es Ausfluss und Konsequenz eines gelebten Föderalismus ist, dass die kleinere Einheit sagt: Wohin fährt der Bürger zum nächsten Amt? Welchen Sprengel teilen wir so ein, dass er eine Behörde möglichst bequem und angenehm erreichen kann? (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Das kann doch die kleinere Einheit, die Gemeinden und die Länder viel eher machen als ein Ministerium in Wien – und da nehme ich überhaupt keines aus, das geht quer durch. Ich glaube, dass das sehr sinnvoll ist!

Ich darf Ihnen eines wirklich mitteilen: Ich glaube, dass diese Rechte, diese gegen­seitigen Zustimmungsrechte tatsächlich aus der verfassungsmäßigen Steinzeit stam­men, nämlich aus der Zeit, als einer dem anderen misstraut hat und gesagt hat: Ich weiß nicht, wird der das ordentlich machen? – Wir kennen all die Probleme, die es gegeben hat, wie den Zusammenbruch der Monarchie, damals, 1920, das Verfas­sungs-Überleitungsgesetz et cetera. – Wie wird das laufen? Wie wird denn das gehen? Funktioniert das überhaupt? Da müssen wir überall drüberschauen und eventuell Korrekturen machen, wenn die das nicht ordentlich machen.

Ich denke, in der Zwischenzeit haben wir eine gewisse Probezeit hinter uns und wir haben Erfahrungen gesammelt. Wir haben auch die Meinung entsprechender Experten eingeholt, zuletzt beim Österreich-Konvent im Jahr 2005, den Herr Präsident Fiedler dankenswerterweise geleitet hat und bei dem dieser Vorschlag bereits gekommen ist. Es hat dann am 11. Mai 2008 eine Expertenkommission gegeben, die ebenfalls diesen Vorschlag geäußert hat – im vollkommenen Einvernehmen mit der damaligen Bundes­regie­rung –, und es gibt den ganz aktuellen Abschlussbericht der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission, die die Bundesregierung eingesetzt hat – mit keinem Geringeren als dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Thienel und dem anerkannten Verfassungsjuristen Dr. Jabloner.

Sie alle haben uns gesagt: Das ist sinnvoll! Hört doch auf mit diesen Zustimmungs­rechten, wo einer den anderen blockieren kann, so quasi: Wenn du meine Gerichts­bezirkssprengel nicht richtig goutierst, dann genehmige ich dir deinen Landesamts­direktor nicht, und so weiter. Das ist doch wirklich ein Nonsens, und über diese Zeiten sollen wir endlich hinwegkommen. Jeder soll für seine Aufgaben klare Kompetenzen, die klare Verantwortung haben und auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen wer­den können. – Wir sollten das wirklich entflechten, das ist der Sinn dieser Initiative!

Ich gebe zu, dieses Gesetz ist nicht die große Sensation, darüber sind wir uns im Ausschuss einig gewesen, aber es ist ein kleiner Schritt. Dieser Vorschlag ist Punkt 21 der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission. Es sind da (ein Exemplar des Abschlussberichtes in die Höhe haltend) 200 drinnen, wir setzen jetzt einen um. Ich würde mir wünschen, dass das Schule macht und dass wir ähnliche Anträge auch für andere Themen stellen, die sowohl die Länder als auch den Bund berühren, denn wenn es um Länderkompetenzen geht, steht uns ohnedies ein Zustimmungsrecht zu.


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