BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 72

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stand wirklich zu bewältigen ist. Das ist bewundernswert, und vielen Dank für diesen Einsatz und dieses Engagement. Vielleicht gibt es ja dazu auch einen Kommentar, wie man sich da die weitere Entwicklung vorstellt.

Bemerkenswert ist, dass es ein Drittel weniger Beschwerden von Frauen bei der Volksanwaltschaft gibt als von Männern. Weil das so ist, hat ja Frau Volksanwältin Brinek schon 2014 die Frauendialoge gestartet. Das halte ich für eine sehr wichtige Initiative, um eben die Frauen darin zu bestärken, bei Gewalt, Diskriminierung und jeg­licher Verletzung ihrer Rechte sich an Rechtsschutzeinrichtungen wie die Volksan­waltschaft zu wenden. Die erste Veranstaltung war, was die Beteiligung betrifft, sehr erfolgreich, geht aus dem Bericht hervor. Ich hoffe sehr, dass das weitergeführt wird, nicht nur im Sinne der Frauen, um ihr Selbstbewusstsein zu stärken, sondern auch deshalb, weil es eine wichtige präventive Maßnahme in diesem Bereich ist.

Ein großer und immer wiederkehrender Bereich ist das Thema Asyl, und da insbe­sondere die Verhinderung oder Verzögerung der Einreise von Angehörigen, also des Familiennachzuges. Dazu möchten wir in Übereinstimmung mit der Volksanwaltschaft ausdrücklich festhalten, dass dadurch in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens eingegriffen wird und das zudem einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Im Lichte der heutigen Aktuellen Stunde und dieses breiten Bekenntnisses zur Familie gibt es schon einen seltsamen Kontrast, wenn man sich anschaut, wie schwierig das anscheinend ist beziehungsweise wie schwer es diesen Menschen, die so schwere Schicksale haben und denen Asyl zuerkannt wird, gemacht wird, ihre Familien nach­zuholen, sodass Kinder über Jahre praktisch ohne ihre Eltern, ohne ihre Väter leben müssen. Familien sind auch für diese Menschen ein sozial stabilisierender Faktor, ein wichtiger Faktor der Eingliederung dieser Menschen in unsere Gesellschaft. In diesem Sinne gibt es da Handlungsbedarf, und wir sprechen uns auch ganz klar dagegen aus, dass in diesem Bereich an weitere Verschärfungen und Schwierigkeiten gedacht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Bei den anderen Problemen in diesem Bereich wie Grundversorgung, Quartiere, Zu­gang zum Arbeitsmarkt hat sich die Lage mittlerweile derartig dramatisch entwickelt, dass es wie ein irgendwie seltsamer Rückblick in die Geschichte anmutet, wenn man den Bericht liest. Dieser Rückblick gibt ja nicht groß zu Optimismus bezüglich der Bewältigung der derzeitigen Situation Anlass, allerdings lässt er erkennen, welche gewaltigen Leistungen auch die Behörden in den letzten Wochen und Monaten im Umgang mit dem Flüchtlingsproblem erbracht haben.

Wenn man sieht, welche Probleme es schon 2014 – mit so viel geringeren Zahlen –gegeben hat und wie man dennoch in vielen Bereichen imstande war, zu reagieren, man sich auch vonseiten der Behörden massiv eingebracht und engagiert hat, dann, glaube ich, sollte man auch von dieser Seite Dank dafür sagen, was in den letzten Wochen und Monaten von den Behörden geleistet wurde. (Beifall bei den Grünen.)

Eine ganz persönliche Anmerkung dazu von meiner Seite: Als Mitglied des Bundes­rates schäme ich mich etwas für das Durchgriffsrecht, denn gerade wir als Länder­vertreter sollten eigentlich andere Wege finden, die Kommunikation und das Miteinan­der der Gebietskörperschaften in einer solchen Ausnahmesituation, die wir derzeit haben, zu verbessern und sicherzustellen, damit eben eine faire Lastenverteilung und so weiter ohne legistische Maßnahmen möglich ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Es war mit euch gar nicht möglich, das zu machen! Ihr wart da voll dabei!)

Ich würde mir wünschen, dass alle von uns auf ihren politischen Ebenen tätig werden, um die Kommunikation zu verbessern und sozusagen zu ermöglichen, dass ent­sprechende Quartiere geschaffen werden, dass die Lasten fair verteilt werden, ohne


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