BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 74

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möchte zu diesem umfangreichen Bericht kurz Stellung nehmen, viele Kolleginnen und Kollegen haben hier bereits Stellung genommen und Wichtiges eingebracht.

Meine Damen und Herren, die Volksanwaltschaft legt ihren Bericht auch in allen Bun­desländern auf. Das ist sehr wichtig. Ich kann mich erinnern, als ich im Landtag war, wurden diese Berichte auch diskutiert, da ist auch durch die Tätigkeit im Landtag im Pflegebereich viel, viel weitergegangen, überhaupt bei der Kontrolle im Bereich der Pflegeheime.

Erstmals wird dieser Bericht in zwei Teilen aufgelegt: Das ist unter anderem auch die präventive Menschenrechtskontrolle; darüber ist viel gesagt worden. Im Vergleich zu 2013 hat sich der Bericht großartig verbreitert, von fast 20 000 Beschwerden hat die Volksanwaltschaft bei 48 Prozent ein Prüfungsverfahren eingeleitet.

Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir in Österreich eine Volksanwaltschaft haben, darauf können wir stolz sein. Von allen 28 EU-Ländern haben in nur sieben EU-Ländern Institutionen eine ähnliche Aufgabe wie bei uns die Volksanwaltschaft. Es ist Aufgabe der Volksanwaltschaft, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwal­tung zu prüfen, sie übt öffentlich Kontrolle im Dienste des Rechtsstaates und der Demokratie aus.

Da meines Erachtens, meine Damen und Herren, der Zweck der Volksanwaltschaft darin besteht, Mängel in der Verwaltung und Rechtspflege nicht nur im Beschwerdefall, sondern auch zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen zu beheben, ist es bedeutsam, dass für die Volksanwaltschaft eine Pflicht zur Berichterstattung über ihre Tätigkeit besteht.

Zum heutigen Bericht: Als ehrenamtlicher Präsident des Hilfswerks Steiermark darf ich auf zwei Schwerpunkte im Bericht eingehen: Jede vierte Beschwerde betrifft den Sozialbereich, knapp 2 000 Prüfungsverfahren werden auf Bundesebene zum Bereich soziale Sicherungssysteme eingeleitet, rund ein Viertel aller Verfahren betraf sozial­versicherungsrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Problemstellungen. Ganz ent­schei­dend ist es, dass das alles um 39 Prozent gestiegen ist, auch aufgrund der Altersstruktur in Österreich. Wenn das jetzt um 39 Prozent gestiegen ist, möchte ich aufmerksam machen, dass es in den nächsten Jahren wahrscheinlich weiter steigen wird.

Der Bereich Pflegevorsorge erfuhr in den vergangen Jahren wesentliche gesetzliche Veränderungen. Da ist es wichtig, dass es auch eine finanzielle Unterstützung für die Zeiten der Ersatzpflege und seit 2014 die Möglichkeit der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit gibt.

Zahlreiche Beschwerden bezogen sich jedoch auch im Berichtsjahr 2014 wieder auf die mangelnde Information: Die Betroffenen beklagen einerseits, keine Kenntnis von den Unterstützungsmöglichkeiten oder ihren Ansprüchen zu haben, und andererseits den Mangel einer zentralen Anlaufstelle, die sie umfassend informieren könnte.

Hier ist in Zukunft nicht nur die Bundesregierung gefordert, sondern – keine Frage! – auch die Gemeinden, vor allem die Bürgermeister sind gefordert, Information verfügbar zu machen. Es zeigt auch, meine Damen und Herren, dass Pflegekarenz und Pflege­teilzeit noch zu wenig in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme ist außerdem erschwerend durch die notwendige Zustimmung des Dienstgebers.

Der Zugang zum Pflegegeld – das ist ganz wichtig, meine Damen und Herren – ist gesetzlich erschwert worden. Die Volksanwaltschaft kritisiert zu Recht, dass der Zugang zu den ersten beiden Pflegestufen mit Wirkung von 1. Jänner 2015 gesetzlich erschwert wurde. Gerade in den Pflegegeldeingangsstufen finden sich überproportional


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