BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 76

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gefordert sind. (Zwischenruf des Bundesrates Hammerl.) Ich werde näher darauf eingehen, weil es ja gerade auch mich als Bürgermeister und als Regionsvertreter immer betrifft.

Wenn man sich die bekannten Fernsehsendungen anschaut und sieht, da sind wieder die Volksanwälte, die Frau Volksanwältin, geladen, um über die Gemeinden oder über Missstände in der Verwaltung zu sprechen und auch vielleicht Kompromisse oder Lösungen zu finden!, dann ist das immer sehr interessant für uns.

Ich möchte mich vorweg einmal bei Ihren Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und bei Ihnen für den umfangreichen Bericht bedanken. Er ist wirklich sehr, sehr interessant und umfangreich.

Ich habe mir den Teil betreffend die Landesverwaltung und die Gemeindeverwaltung näher angeschaut, und zwar gerade deshalb, weil auch ich als Bürgermeister im vorigen Jahr mit dem Postverkehr betroffen war. Deshalb gehe ich auf die Zahlen ein: Gerade in den Bundesländern hat es Zunahmen gegeben, aber auch Verringerungen bei der Zahl der Beschwerden. Mich freut es, dass Landeshauptmann Peter Kaiser eine Verringerung von 5,9 Prozent im Bundesland Kärnten erreichen konnte. Das freut mich, das war wahrscheinlich früher nicht so.

Es gibt auch Bundesländer, in denen es Zunahmen gibt, aber wir sprechen hier nicht von Zahlen, die ins Unendliche gehen. Wir sprechen von einer Zunahme von 19 oder 21 Beschwerden in der Steiermark. Das ist ja nicht viel, wenn man die Zahl der Kommunen und den gesamten Bereich der Landesverwaltung betrachtet. Das ist ja sehr, sehr gering.

Die meisten Beschwerden, die die Bürger betreffen – das sind allein schon 60 Prozent der gesamten Beschwerden im Gemeinde- und Landesverwaltungsbereich –, betreffen die Raumordnung, die Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt und Gemeindeangelegen­heiten. Wenn bei 40 Prozent kein Missstand in der Verwaltung vorliegt und die Volks­an­waltschaft in 44 Prozent nicht zuständig ist, dann bleiben 16 Prozent der Fälle übrig, wo Kommunen oder die Landesverwaltungen Missstände zu verzeichnen haben und aufgefordert werden, diese Missstände zu beseitigen.

Aber was mich besonders freut – für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lan­des­verwaltung, in den Kommunen –, das ist, dass so viel Arbeit geschieht ohne Missstände. Das ist schon beachtlich, das ist sehr gut. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen, bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die, wenn sie dazu aufgefordert werden, Handlungen setzen und Missstände beseitigen, gemeinsam mit der Verwaltung.

Ich glaube, das ist sehr wichtig, denn es wird, wenn man von der Volksanwaltschaft hört, immer nur von Missständen gesprochen. Der Großteil der Verwaltung, der Großteil des Betriebes des öffentlichen Dienstes funktioniert ohne Missstand, ohne Beschwerden, geht klaglos über die Bühne. Dort funktioniert das Leben.

Kollege Oberlehner, du weißt es auch, dass die Gemeinden sehr gefordert sind, denn die Vielfalt an Tätigkeiten, die die Gemeinden heutzutage zu bewältigen haben, ist enorm. Gerade in den kleinen Gemeinden, in denen es nicht sehr viele Mitarbeiter gibt, muss das Wissen von den Amtsleiterinnen und Amtsleitern sehr umfangreich sein, dort sind die Bauabteilungen gefordert.

Ich weiß auch, was es bedeutet, wenn es um Raumordnungsverfahren geht und wenn Stellungnahmen bei den Gemeinden vom Land Oberösterreich eingehen. Die reichen von der Gesamtverkehrsplanung über den Umweltschutz, die Bau- und Anlagentech­nik, die Trinkwasserwirtschaft, die Forstinspektion, das Bezirksbauamt bis zur Wild-


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