BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 77

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bach- und Lawinenverbauung – all diese Stellungnahmen müssen dann im Raumord­nungsverfahren berücksichtigt werden.

Da es kann schon sein, dass Bürgerinnen und Bürger sich benachteiligt fühlen, wenn Anträge auf Umwidmung nicht genehmigt werden, weil vielleicht einem Kind ein Grundstück aus der Erbschaft heraus gewidmet werden soll, aber nicht gewidmet wird, weil es im Überschwemmungsbereich oder im Lawinenbereich liegt oder weil es die Trinkwasserwirtschaft beeinflusst. Wenn die Bürger dann nicht die Widmung bekom­men und die Tochter vielleicht nicht ein Grundstück vom Hof bekommt, dann kommen vielleicht auch Beschwerden oder führt das oft auch zu einem Nachbarstreit. Das sind ja auch die wichtigsten Punkte. Wir als Bürgermeister fühlen uns ja schon oft als Mediatoren, wenn wir Streit schlichten, wenn der Streit unter Nachbarn schon bei Baubeginn, wenn sie an einer Siedlung zu bauen anfangen, beginnt.

Aber es liegt immer an den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und auch an der Verwaltung, dass hier eingewirkt wird. Und nur jene, die sich wirklich betroffen fühlen, gehen dann zur Volksanwaltschaft, die reagieren dann. Und der Zugang zur Volks­anwaltschaft ist auch leichter geworden. Man kann auch um 2 Uhr in der Früh eine Beschwerde schreiben, die ist sofort auf dem Postweg, die ist um 2.02 Uhr schon bei der Volksanwaltschaft. (Bundesrat Mayer: Unbearbeitet!)

Aber ich muss auch bemerken, dass es bei mir im vergangenen Jahr so war, dass die Entscheidung der Volksanwaltschaft binnen ein paar Wochen da war, wo es hieß: Wir sind nicht zuständig, und es hat keinen Missstand gegeben. Ich war froh, dass so rasch eine Entscheidung gefällt wurde, denn für uns in den Kommunen gibt das auch Sicherheit.

Ich glaube, wir in Österreich können froh sein, eine Einrichtung wie die Volksan­walt­schaft zu haben. Ich bedanke mich nochmals herzlich bei Ihnen und bei Ihren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern, wünsche Ihnen alles Gute und keine Zuwächse bei der Arbeit. Lassen wir sie stagnieren! Ich glaube, die Verwaltung funktioniert, nur in ein paar Fällen können Fehler passieren. Und daher werden wir den Bericht auch gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.39


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Volksanwalt.

 


12.40.14

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Namens des Kollegiums der Volksanwaltschaft bedanke ich mich natürlich sehr, sehr herzlich für die engagierte Teilhabe und für die engagierte Ebene der Aufnahme dessen, was die Volksanwaltschaft in ihren Berichten zu sagen hat, und die sorgfältige Analyse.

Es ist natürlich so, dass wir die Beschwerden uns nicht bestellen; wir können also nicht garantieren, dass wir die 20 000-er-Marke der Individualbeschwerden nicht nach oben hin durchschlagen. Aber das hängt mit der breiten Akzeptanz der Volksanwaltschaft als Hilfsorganisation und als Partnerinstitution des Parlamentes zusammen und doch auch mit einer erhöhten Ebene einer medialen Präsenz, die uns natürlich ein Anliegen ist.

Faktum ist, wir stehen eigentlich immer an der Seite eines Menschen, einer Familie, einer Gruppierung, die sich durch ein Massenverfahren apostrophiert oder belangt fühlt. Und wir sind typischerweise kein Freundschaftsinstitut für die von uns zu apostro­phierende Verwaltungsebene. Aber dafür sind wir auch nicht eingerichtet. Wir sind dafür eingerichtet, im Rahmen des Rechtsstaates Möglichen Missständen in der Ver-


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