BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 78

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wal­tung nachzugehen und im Rahmen der Prävention gegen mögliche Formen des Misshandelns und der Folter vorzugehen.

Natürlich ist auch die Tätigkeit der Volksanwaltschaft mit dem Epitheton „das Bohren harter Bretter“ zu vergleichen. Das ist aber so. Das ist aber auch ein Retourappell an die parlamentarischen Institutionen, weil ich dankenswerterweise aufgreifen darf, dass Herr Kollege Herbert erwähnt hat, dass das Thema Erweiterung der Prüfkompetenz gemäß dem Vorbild des Rechnungshofes mit großer Emphase diskutiert worden ist – aber dann sind die Bremsmechanismen eingezogen worden.

Ich habe einen guten Satz des Bundeskanzlers Kreisky in ewiger Erinnerung, der einmal – aus anderem Anlass – gesagt hat, das Karnickel ist immer gegen die Vivi­sektion. Das ist eine absolute Wahrheit. Möglicherweise einer Prüfung unterliegende Institutionen haben mit einer neu geschaffenen Prüfkompetenz typischerweise keine Freude und strahlen natürlich im Wege der ihnen zugewendeten Vertreter, die natürlich auch im Parlament sitzen, dann Bremsfallschirme ein.

Ich hoffe aber doch, dass wir in dieser Legislaturperiode eine Änderung in diesem Bereich erfahren dürfen, nämlich das auch vom Parlament selber als richtig empfun­dene Vorgehen, die Prüfkompetenz gemäß dem Vorbild des Rechnungshofes zu er­weitern.

Ich darf noch ganz kurz zur Frage Stellung nehmen: Die Berichte bekommt jedes Ministerium. Wir bekommen dazu auch Stellungnahmen, wobei diese von der Volks­anwaltschaft natürlich analysiert werden und weitere Bearbeitungen initiiert werden. Aber die typische Antwort ist: Es ist schon wahr, was die Volksanwaltschaft vorschlägt, aber leider haben wir keine budgetären Mittel, um diesen Anliegen entgegenzugehen. So ist es.

Ich darf auch zur Sache, die der Herr Abgeordnete Pfister erwähnt hat, kurz Stellung nehmen. Die Newsletter – dankenswerterweise entfalten sie eine Aufmerksamkeit – werden monatlich versendet und gehen an circa 1 700 Personen, darunter an alle Mitglieder des Nationalrates und Bundesrates, Journalisten, NGOs und so weiter, und haben natürlich je nach Arbeitsanfall einen unterschiedlichen Grad der Aufmerk­sam­keit. Aber man sieht an Ihrer sehr wertvollen Stellungnahme, dass die Arbeit bei Gott nicht umsonst ist, sondern eine Verbreitung der Information, die laufend gegeben werden kann, weil der Bericht natürlich nur jahresbezogen ist, einen jährlichen Geschäftsfall ausweist.

Ich möchte noch kurz zur Tätigkeit betreffend den NPM, den Nationalen Präven­tions­mechanismus der Volksanwaltschaft, Stellung nehmen und vielleicht ein paar statis­tische Informationen geben.

Es geht um den präventiven Schutz der Menschenrechte, seit 2012 wirksam. Bis jetzt, also sagen wir, bis gestern, gab es 1 422 Kontrollen durch die Kommissionen. Das ist eigentlich eine sehr beachtliche Zahl. Seit Juli 2012 nimmt also die Volksanwaltschaft diesen verfassungsgesetzlichen Auftrag wahr. Zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte erfolgen Kommissionsbesuche bei Institutionen, bei denen es um Freiheitsentzug oder jedenfalls unfreiwilligen Aufenthalt geht.

Diese Besuche erfolgen natürlich meistens unangekündigt, weil das Systemimmanente diese Vorgangsweise gebietet. 238 Mal ging man in Polizeieinrichtungen, 131 Mal in Justizanstalten, 196 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt sind kontrolliert worden, 216 Mal wurden Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besucht, 284 Mal wur­den Alters- und Pflegeheime besucht, 120 Mal ging man in psychiatrische und Kran­kenanstalten, 11 Mal wurden Kasernen besucht, denn auch dort gibt es Haftmöglich-


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