BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 94

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Die Umsetzung hat natürlich nichts damit zu tun, ob das Max Weber schon gesagt oder nicht gesagt hat, sondern die Umsetzung hängt mit der Auseinandersetzung zusam­men, dass natürlich die Kurie der jetzt schon existenten und im System befindlichen Professoren nicht unbedingte begeistert ist, wenn alle anderen, die Jüngeren, schon bestimmte Stellen zugewiesen bekommen. Das muss eben nach der Gesetzesnovelle der Rektor auch in Übereinstimmung mit den anderen definieren.

Wie auch immer: Das ist natürlich eine Riesenchance für die Jüngeren, im Univer­sitätsbereich zu verbleiben und auch eine schon gesicherte Karrieremöglichkeit, einen Karrierepfad mit entsprechend definierten Stellen zu sehen. Daher ist das ein wirklich großer Fortschritt, den in dem Zusammenhang auch die Hochschülerschaft beispiels­weise so bezeichnet hat.

Eine dritte Komponente in diesem Zusammenhang ist – da es auch immer größere Universitäten mit managementmäßigen Anforderungen gibt –, dass es jetzt auch dort eine Neuregelung, die sozusagen den Rahmen anbelangt, gibt. Da ist gerade unter anderem von Herrn Stögmüller angesprochen worden, dass wir bei den Räten bei­spiels­weise die Bandbreite regeln, wie hoch denn jetzt die entsprechende Honorierung sein sollte. Manche wie die Wirtschaftsuniversität honorieren die Räte mit 0 €, manche kriegen noch mehr, als Sie angesprochen haben – lassen wir es als Ratespiel offen, wer das ist. In dem Zusammenhang ist die Frage interessant, ob man das regeln sollte. Wir werden das im Rahmen einer Verordnung regeln. Wenn es eine Verordnung gibt, dann wird es natürlich eine Obergrenze geben müssen.

Eine offene Frage, die Sigi Maurer dann auch mehrmals releviert hat, war, ob wir auch die Rektoren regeln sollen. Da haben wir uns entschlossen, dass wir das nicht wollen und dass das im Rahmen der universitären Autonomie zu klären ist. Die haben ohnehin Transparenznotwendigkeit und müssen das darstellen, die sollen das auch selbst verantworten. Sie haften ja auch dafür, dass die Universität einigermaßen ausgeglichen bilanzieren kann.

Herr Bundesrat, jetzt komme ich wiederum zu den Fakten: Es ist unrichtig, dass die Budgets der Universitäten gekürzt werden oder diese verminderte Möglichkeiten haben, sondern die Universitäten sind einige der ganz wenigen Einrichtungen – auch der Staat ist gescheiter geworden –, bei denen man im Zusammenhang mit Spar­notwendigkeiten nicht kürzt oder nicht entsprechend weniger erhöht. Wir haben für die nächste Leistungsvereinbarung für drei Jahre Erhöhungen um 615 Millionen €. Da Sie beispielsweise sehen, dass die Inflationsrate bei 1,2 Prozent liegt, erkennen Sie, dass das weit über der Inflationsrate liegt.

Natürlich muss ich auch bei lieb gewordene Tätigkeiten im Rahmen dieser Neuaus­richtung hinterfragen, fragen, ob sie noch notwendig sind. Damit kann ich aber gestal­ten, damit muss ich niemandem kündigen oder etwas anderes tun – auch das ist natürlich ein Hintergrund. Wir haben die Forschung gestärkt und die Aufwendungen dort erhöht, dass man sagen kann – wir könnten noch besser sein –, wir sind eigentlich auf einem recht guten Weg, und Kürzungen sind in dem Zusammenhang wirklich das falsche Wort.

Herr Bundesrat Pisec, was Ihre Kritik an der Zuordnung des Instituts für Öster­reichische Geschichtsforschung zur Uni Wien anbelangt: Das schaut dann irgendwie so willkürlich aus, wenn man das eine Institut an die Akademie, das andere Institut an die Universität angliedert; aber das entspricht einer Anregung – von wem? – vom Rechnungshof, den Sie immer ganz gern zitieren. Dieser hat das im Jahr 2012 gefor­dert, und das hat auch einen sachlichen Hintergrund, nämlich dass dort ein inhaltlich stimmiger Zusammenhang mit den dort vorhandenen Instituten besteht, denn das Institut bietet auch einen eigenen Lehrgang an – Geschichtsforschung, Historische


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