BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft. Im Endeffekt ist daher die Integration des IÖG in die Uni Wien ein logischer Schritt zur Optimierung der Lehre, und damit wird auch eine kritische Masse geschaffen: Einerseits wird damit an der Uni die Grund­lagenforschung eingegliedert, andererseits schafft dann die Uni Wien thematische Spezialprojekte. Es wird also eine kritische Masse in der Forschung, wie ange­sprochen, geschaffen, und das ist vernünftig. Falls Sie das für nicht vernünftig halten, dann müssen Sie dem Rechnungshof schreiben. (Bundesrat Pisec: Das ist in der Akademie auch vorhanden! Das gibt es schon alles!)

In der Akademie der Wissenschaften sind die anderen Institute eben nicht in dem Ausmaß enthalten, wie es an der Uni Wien der Fall ist. Wenn ich dort sozusagen einen Zusammenhang habe zwischen Grundlagenforschung und Spezialprojekten, dann ist das an sich ein sinnvoller Vorgang.

Für nicht sinnvoll erachte ich die Kritik am Wirtschaftsmuseum. Das hat jetzt mit der Novelle nichts zu tun, das Museum wird damit auch nicht gefördert, und auch sonst besteht kein Zusammenhang. Es sind private Träger von im Prinzip institutionellen Einrichtungen, und im Endeffekt muss sich dort der Kurator oder wer auch immer mit den Inhalten auseinandersetzen, aber nicht der Bundesrat – Sie können es als Be­sucher anregen – und auch ich nicht. Ich kenne jetzt die Kritikpunkte nicht. Wenn Sie das sagen, dann gehen wir dem gerne nach, um das auszumerzen, falls es offensicht­liche statistische Fehler gibt. Es ist aber nicht unsere Angelegenheit, es ist nicht unser Thema, und daher soll es auch damit beendet sein.

Ich komme noch einmal zurück zu den beiden Punkten: Ich bin der Ansicht, dass die Novelle einerseits die Autonomie der Universitäten in einem relativ großen Ausmaß unberührt und damit auch den Gestaltungsspielraum offen lässt, auf der anderen Seite aber sehr vernünftig ist, was die öffentliche Hand, was Karrieremöglichkeiten, Manage­mentsystem und Rahmenbedingungen anbelangt. So haben es auch die meisten gesehen. In dem Sinn hoffe ich auch, dass die meisten heute zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

13.49

 

13.49.31

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Forschungsorganisationsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Berichtskonvolut zu den Evaluierungsverpflichtungen nach § 143 Universitätsgesetz 2002 hinsichtlich zugangsgeregelter Studien.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite