BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 96

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13.50.476. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird (806 d.B. und 832 d.B. sowie 9455/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Ich bitte um den Bericht.

 


13.51.03

Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Ich berichte aus dem Wirtschaftsausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Oktober 2015 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Oktober 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


13.51.51

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man ehrlich ist, besteht zu dieser Novelle eigentlich nicht wirklich intensiver und erhöhter Diskussionsbedarf. Bei der Durchsicht der Protokolle des Nationalrates ist mir nur etwas aufgefallen: Ich musste etwas schmunzeln, weil ein Abgeordneter der Opposition wohl Elektro mit Energie verwechselt hat und dann eine Rede zur Energiepolitik in Österreich gehalten hat. Ja, das kann er beim nächsten Mal bei einem anderen Anlass sicher auch gerne tun. (Bundesrat Schreuder: Manche verwechseln auch Klima mit Wetter!) Hier geht es aber um etwas anderes. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Genau, Herr Schellhorn. Ich wollte jetzt den Namen aus Höflichkeit nicht sagen. (Bundesrat Mayer: Er stand wohl unter Strom!) Genau.

Also gut, ich komme zu dieser Novelle: Wir setzen mit dieser Novelle eine europäische Richtlinie um, die anstrebt, dass europaweit gleiche, einheitliche Marktbedingungen herrschen, dass also vom Toaster bis zur Waschmaschine einheitliche Bedingungen herrschen und dadurch auch der europäische Binnenmarkt in diesem Bereich besser funktionieren kann. Es wird also sichergestellt, dass dieser Toaster, diese Wasch­maschine, also Elektroerzeugnisse, die nicht EU-konform sind, auf dem ganzen EU-Markt gleich behandelt werden. Wenn also ein Produkt in einem Mitgliedstaat nicht zugelassen wird, dann gilt das auch gleich für alle anderen Mitgliedstaaten.

Übrigens hat auch unser Nachbarland Schweiz als Nicht-EU-Mitglied diese Richtlinie ins nationale Recht übernommen. Ich stelle mir das dann so vor: Wenn ich bei meinen Eltern sitze, die in die Schweiz hinüberschauen, und es explodiert ein Toaster in der Schweiz, dann kann ich mir sicher sein, dass der dann aus dem Handel genommen wird. Das ist doch sehr beruhigend – auch für mich.

Der Importeur ist in Zukunft dafür verantwortlich, dass der Hersteller seine Produkte überprüfen lässt. Das macht durchaus Sinn, weil der Hersteller natürlich genauer darüber Bescheid weiß, wie die technischen Spezifikationen und Besonderheiten aus-


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