BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 118

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es jemals gegeben hat – um kein anderes Wort zu gebrauchen. Das allein zeigt schon, wie die Lage in Kärnten ist.

Nun zum gegenständlichen Bundesgesetz zur Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes sowie des Finanzmarktstabilitätsgesetzes. Mit diesem Gesetz stehen wir möglicherweise vor einem Durchbruch bei der Aufarbeitung dieses FPÖ-Hypo-Desasters. Ich weiß schon, früher hat die FPÖ immer versucht, das BZÖ von sich wegzuschieben, aber indem ihr den ehemaligen Landeshauptmann hierher ge­setzt habt, ist diese Verbindung zustande gekommen, und jetzt ist es euer Desaster, dieses Hypo-Desaster. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Die kolportierten Kosten dieses Desasters schwanken je nach Gemütslage der Medien zwischen 17 Milliarden und 22 Milliarden €. Jetzt geht es darum, die verbleibenden 10 Milliarden bis 11 Milliarden € vielleicht noch um 55 Prozent kürzen zu können.

Es ist uns ja immer vorgeworfen worden, nicht schnell genug zu handeln, aber in Wirklichkeit hat sich die Rechtslage auf europäischer Ebene und dann auf öster­reichischer Ebene erst einmal ändern müssen. Mit dem Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz, das geschaffen wurde, ist letzten Endes auch ein Schuldenschnitt möglich geworden. Auf der anderen Seite mussten auch erst harte Geschütze aufge­fahren werden, um die Gläubiger für eine Abarbeitung dieses Skandals aufnahmefähig zu machen.

Die erste Maßnahme war sicherlich im Vorjahr das Heta-Moratorium, mit welchem dem Staat schon 800 Millionen € erspart wurden, worüber natürlich die betroffenen Nachranggläubiger nicht besonders glücklich waren. Aber ich denke, sie haben lange genug sehr gute Zinsen für ihr Kapital bekommen, die sie auf dem normalen Kapital­markt sicher nicht bekommen hätten.

Dann musste man den Kärntnern auch erst klarmachen, dass es ihr Problem ist. Ich erinnere mich auch noch sehr gut an das Interview mit Landeshauptmann Kaiser im Fernsehen – ich glaube, das ist jetzt zwei Jahre her –, in dem er gesagt hat, er glaube gar nicht, dass die Kärntner etwas mit den Haftungen zu tun haben. Ich denke, da war es doch gut, im Mai dieses Jahres allen – auch den Kärntnern – klarzumachen, dass es sehr wohl ihr Problem ist und dass es in Kärnten aufgearbeitet werden muss.

Mit diesem Gesetz hilft der Bund dem Land Kärnten, aus dieser Situation heraus­zukommen. Kärnten kann den Gläubigern ein Angebot machen und kann damit die Haftungslast vermindern. Natürlich muss auch Kärnten etwas geben. Ich erinnere mich auch noch, wie Kärntner Politiker allen Ernstes gemeint haben, sie müssten diese 500 Millionen € aus dem Zukunftsfonds nicht angreifen. An dieser Stelle kann ich nur sagen: Wenn wir Niederösterreicher einige Hundert Millionen Euro beisteuern, dann muss doch auch klar sein, dass diese 500 Millionen € in Kärnten angegriffen werden müssen!

Die Aufarbeitung des Skandals bringt sehr viel Arbeit und Stress mit sich und erfordert Entscheidungskraft. Da hast du, Herr Bundesminister, in den letzten Monaten sicher sehr viel Arbeit geleistet. Da war es sicher leichter, Kollege Dörfler, auf den Stiegen des Kärntner Landhauses die Hundert-Euro-Scheine unter den Leuten zu verteilen – was im Übrigen ein Akt der Volkserniedrigung ist, der seinesgleichen sucht – oder einen Teuerungsausgleich in Höhe von 3 Millionen € zu beschließen oder auf Vereins­festen mit Tausendern um sich zu werfen, goldene Uhren unter das Volk zu werfen, sich Fluglinien und Stadien zu leisten, die nie im Leben wirtschaftlich geführt hätten werden können, oder ein Schlosshotel zu sanieren, um es anschließend um 30 Pro­zent der Sanierungskosten zu verkaufen.

 


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