BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 120

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Für uns Grüne sind die Unwägbarkeiten natürlich noch größer als für Sie, weil so wichtige Unterlagen wie das Metagutachten von Frau Dr. Griss uns ja nicht zur Ver­fügung stehen, also nicht öffentlich sein werden. Die Ergebnisse werden erst nach dem Abschluss bekannt gegeben. Es gab aber auch kein Begutachtungsverfahren.

Hoffen wir, dass dieser Vergleich auf die Reihe kommt, aber, wie gesagt, wir lehnen den Entwurf ab, weil uns einfach die Grundlagen für eine seriöse Einschätzung der Situation fehlen.

Weiters soll Kärnten eine Zukunftschance erhalten, auch diese erscheint uns leider fraglich und sehr ungewiss. Kärnten muss ja einige Vorbedingungen erfüllen, bevor Sie da tätig werden, das betrifft das Einbringen des Zukunftsfonds, Privatisierungen, wie den Verkauf der KELAG, wobei aber 51 Prozent in öffentlicher Hand bleiben müssen, das betrifft eine Offenlegung des gesamten Kärntner Vermögens. Kärnten wird nicht in der Lage sein, selbst mit den Gläubigern zu verhandeln, das soll über eine eigene Gesellschaft vonseiten des Bundes geschehen. Alle Aktivitäten sollen auch vom Bund sozusagen vorfinanziert werden beziehungsweise stellt der Bund die Liquidität sicher. 

Dadurch wird sich die Schuldenlast Kärntens – das ist ja zurückzubezahlen – selbst bei optimistischer Rechnung dramatisch erhöhen. Wie hoch der Finanzbedarf ist, kann ja derzeit nicht eingeschätzt oder nicht berechnet werden. Also entweder ist Kärnten auf Jahrzehnte hinaus, auch noch die nächste Generation, massivst verschuldet, damit geknebelt und gegängelt, also trotz allem praktisch insolvent. Wir fordern auch nach wie vor ein Insolvenzrecht für Länder und Gebietskörperschaften; so etwas muss es, glaube ich, überhaupt als Grundlage geben. Aber wir sehen die Finanzkraft von Kärnten langfristig wirklich überfordert.

Oder – und das ist die andere Seite –: Was passiert, wenn die Zweidrittelmehrheit der Gläubiger zwar erzielt wird, aber das andere Drittel oder Teile davon den Weg zum Verfassungsgerichtshof antreten, was möglich ist, also was passiert dann? – Dann stehen wir auch wieder vor der Situation der Insolvenz des Bundeslandes.

Eine Anmerkung noch dazu: Alle Bundesländer, außer Wien und Kärnten, haben im Zuge dieses Gesetzes den Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt, ebenso wie der Gemeindebund, weil sie befürchten, dass es durch diesen Schuldenschnitt zu einer erheblichen Verteuerung der Finanzierung für die Landesbanken und die Gemeinden und Länder kommt. Es gibt ja von Tirol ein entsprechendes Informationsschreiben vom 7. Oktober an alle Parlamentsklubs mit der Aufforderung, von einer Zustimmung zu diesem Gesetz Abstand zu nehmen. Ich hätte gerne gewusst, wie Tiroler Abgeordnete oder Abgeordnete aus anderen Bundesländern dazu stehen.

Es ist natürlich auch so, dass damit die Sache keineswegs vom Tisch ist und dass das sozusagen nur einen kleinen Teil des Problems betrifft, weil die Hauptverfahren, wo es um Bruttosummen plus Zinsen von 8 Milliarden € geht, davon unberührt bleiben.

Die Situation ist dramatisch. Sie wird vielleicht mit Fortschreiten des Untersuchungs­ausschusses etwas klarer, was die Debattenbeiträge meiner Vorredner betrifft, denn der Bereich Notverstaatlichung kommt ja im Untersuchungsausschuss erst später. Da wird es vielleicht etwas klarer werden, was gewisse Schuldzuschreibungen und Verant­wortungen betrifft.

Ich sehe ein, dass es für Sie schwierig oder vielleicht auch unmöglich ist, auf die Ergebnisse zu warten. Hoffentlich funktioniert jetzt zumindest dieser Teil, Rechtsfrieden mit Bayern herzustellen. Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass das von Erfolg gekrönt sein wird. Aber, wie gesagt, aufgrund der noch viel schlechteren Lage, in der wir uns


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