BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 121

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befinden, was die Beurteilung dieser Situation betrifft, stimmen wir diesen Bestim­mun­gen nicht zu. (Beifall bei den Grünen.)

15.23


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Winkler. – Bitte.

 


15.23.24

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Spricht man als vierter Redner zu einem TOP, ist natürlich schon viel gesagt. Aber gestatten Sie mir trotzdem, ein paar Dinge, selbst wenn ich etwas wiederhole, wiederzugeben.

Ziel dieser Vorlage ist es, mit der gegenständlichen Generalbereinigungsvereinbarung alle Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Das lese ich jetzt vor, um mir selbst vor Augen zu führen, wie viele Parteien da verbunden sind: Bund, Land Kärnten, Kärntner Landes­holding, HETA, Bayerische Landesbank.

Ich denke, allein die Vielzahl der Beteiligten zeigt schon die Komplexität dieser Sach­lage und lässt erahnen, wie schwierig sich ein Rechtsstreit darstellen würde. Des­wegen kann ich die Meinung unseres Finanzministers nur teilen, wenn er sagt, dass mit dieser Lösung jahrelange und teure Gerichtsverhandlungen mit einem ungewissen Ausgang abgewandt werden können. Auch Frau Dr. Griss meint, dass bei solch komplizierten Causen ein Vergleich der einzig gangbare Weg ist.

Ich glaube, ich brauche nicht mehr darzustellen, wie der Sachverhalt dieses General­vergleichs ist, weil das meine Kollegen und Vorredner schon gemacht haben. Aber ich denke doch, dass es notwendig ist, auch wenn die Sachlage klar ist, aus dem Griss-Bericht beziehungsweise aus dem Bericht der Untersuchungskommission ein paar Passagen zitieren zu dürfen, um zu sehen, wie dramatisch sich diese Lage entwickelt hat. Ein Beispiel lautet:

„Die mit der Landeshaftung verbundenen, für Kärnten letztlich nicht tragbaren Risiken aus der Expansion der HGAA waren unübersehbar.“

Oder:

„Das Risiko für das Land Kärnten war nicht kalkulierbar, weil die Haftung für alle künftigen Verbindlichkeiten von HBInt und HBA galt. Ihren Höchststand erreichte die Landeshaftung 2007 mit 23 Mrd EUR. Eine Inanspruchnahme als Ausfallsbürge hätte die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Landes schnell in außerordentlicher Weise über­stiegen. Zwischen 2004 und 2011 überstieg die Landeshaftung in jedem Jahr das Bruttoinlandsprodukt Kärntens.“

Oder: Die Untersuchungskommission meinte auch, dass sich durch das „rasante Wachstum ... die chronische Eigenmittelknappheit der HBInt“ „verschärfte“. Dass, „um dringend benötigtes Kapital zu beschaffen, aber auch ebenso dringend benötigtes Knowhow zu gewinnen“, „eine strategische Partnerschaft mit anderen Banken“ angestrebt wurde, kann dadurch auch nicht wieder rückgängig gemacht werden. – Das ist aus dem Kontext genommen.

Auch wenn die angestrebte Lösung vielleicht keinen Grund zum Jubeln gibt, wäre trotzdem ein weiteres Kapitel im größten Finanzskandal der Geschichte Österreichs abgearbeitet. Meine Kollegin Ana Blatnik wird sozusagen als Betroffene die Sicht des Landes Kärnten einbringen. Ich glaube, keiner in diesem Saal außer den Kärntner Kollegen kann sich vorstellen, was das für dieses Land bedeutet.

Wenn man hier den Wunsch nach einem Insolvenzrecht für ein Land hegt: Ich bin bei Gott keine Expertin auf diesem Gebiet, aber ich gehe davon aus, dass es in einem


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