BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 126

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Erstens: Wir können uns darauf verständigen, dass das Problem in Kärnten entstanden ist. (Bundesrat Dörfler: Ohne Zweifel!) Wir können uns auch darauf verständigen, dass der Bund nie eine Haftung für die Haftungen Kärntens übernommen oder eine Garantie dafür übernommen hat.

Wir können uns auch darauf verständigen, dass wir einen relativ hohen Informations­stand haben durch einen Untersuchungsausschuss in Kärnten (Bundesrat Dörfler: Zwei!) – zwei –, durch einen Griss-Bericht, durch einen sehr, sehr umfassenden Bericht des Rechnungshofes, leider auch durch ein in erster Instanz verlorenes Urteil in München, sodass der Wissensstand eigentlich ein sehr hoher ist.

Natürlich wird argumentiert: Warum wartet man nicht das Ergebnis des Unter­suchungsausschusses ab? – Ganz ehrlich gesagt, der erste Abschnitt des Untersuchungsausschusses ist quasi beendet, aber der Wert dessen, was uns da weiterhelfen würde, ist ein sehr beschränkter.

Ich habe mich daher entschlossen, zu handeln. Würde ich nicht handeln, würden Sie sich alle hier ans Rednerpult stellen und sagen: Tun Sie endlich etwas! – Handle ich, kommt das Argument, das hat ein Risiko – nun, ich weiß, jedes Handeln hat ein Risiko, aber irgendwann müssen wir abwägen: Wo sind die Risken größer, wo kleiner? Wir haben daher mehrere Dinge versucht.

Erstens: das Moratorium. Das Moratorium hat dazu geführt, dass wir imstande sind, Zeit zu gewinnen, und dass das nicht ganz unrichtig gewesen sein kann, zeigt ja auch, dass die erste Klage gegen das Moratorium abgewiesen wurde.

Diese Zeit müssen wir aber jetzt nützen, und diese Zeit läuft viel schneller, als wir glauben, denn der Mai nächsten Jahres ist ziemlich schnell da. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Schaffen wir es bis dorthin nicht, dann können wir über Alternativen nach­denken. Wenn Sie das wollen, dann schicken wir die HETA in Konkurs, die Finanz­markt­aufsicht hat das zu entscheiden. Die Folge: Am nächsten Tag ist Kärnten in Konkurs. Was das für Auswirkungen hat, ist unbestritten unabsehbar.

Zweiter Punkt, das wird immer wieder gefordert: Machen wir doch ein Länderinsol­venzrecht! – Da bin ich sofort dabei, das 2017 zu machen. (Zwischenruf des Bun­desrates Dörfler.)

Ich sage Ihnen auch, warum 2017, und jetzt komme ich wieder auf die Ursache von Kärnten zurück: 2017 reifen fast alle Landeshaftungen für die Landesbanken ab. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt ein solches Gesetz machen: Der Kapital­markt würde uns dermaßen strafen, dass nicht einmal mehr die Republik zu vernünf­tigen Bedingungen zu finanzieren ist, da rede ich noch nicht von einem Bundesland wie Kärnten.

Daher: Ja, machen wir das, bereiten wir das vor! Jetzt komme ich zurück auf dieses Problem 2017, das ist nämlich 2004 entstanden. 2004 hat man festgelegt, dass die Länder keine Haftungen mehr für die Landesbanken übernehmen, und damit diese am Kapitalmarkt handlungsfähig bleiben, hat man eine Übergangsfrist bis 2007 gemacht. (Ruf bei der SPÖ: Wer war denn Finanzminister?!)

Viele der Länder haben während dieser Übergangsfrist 2004 bis 2007 keine weiteren Haftungen übernommen, das Land Kärnten aber fast 10 Milliarden € – mit der Wirkung, dass diese Haftungen 2017 abreifen. Das bedeutet, dass alle Lösungsversuche, die wir bisher gemacht haben, in die richtige Richtung gehen, und jetzt beschließen Sie hier mit, dass wir zwei Elemente neu aufbauen.

Das erste Element ist der Generalvergleich mit Bayern. Dazu möchte ich schon einen Punkt anmerken, der einfach gar nicht mehr diskutiert wird: Es war die Bank, die den


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