BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 127

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Bayern dieses Geld zurückbezahlt hat, denn die Summe war ja nicht 2,3 oder 2,4 Milliarden €, sondern die war ja fast doppelt so hoch. (Ruf bei der FPÖ: Fünf!)

Wie wollen Sie jetzt einem Gericht gegenüber argumentieren, es sei Eigen­kapital­ersatz, wenn die Bank jahrelang diesen Kredit quasi zurückbezahlt hat? Und als dann nur noch 2,4 Milliarden € übrig waren, haben wir gesagt, es sei Eigenkapitalersatz. (Bundesrat Dörfler: Weil es der Herr Wolf vereinbart hat!) – Herr Landeshauptmann außer Dienst, ich war von den Schuldzuweisungen schon weg, aber wenn Sie es wollen, mache ich diese.

Das Gericht in Bayern hat daher vorerst gegen uns entschieden. Jetzt machen wir einen Vergleich, der Folgendes sagt: Wir übernehmen eine akontierte Garantie für den Freistaat Bayern – nicht für die Landesbank in Bayern, für den Freistaat Bayern – in Höhe von 1,23 Milliarden €, und wenn der Asset-Erlös aus dem Verkauf der HETA mindestens so viel erbringt, bekommen wir das Geld zurück.

Das ist eine Vorabgarantie, die wir abgeben. Wenn der Asset-Erlös weniger ist, geht es zulasten der Republik Österreich. Ist der Asset-Erlös mehr, muss er zwingend auf alle Gläubiger aufgeteilt werden, dann würden wir das Geld von Bayern wieder zurückbe­kommen. Das ist der Vergleich mit Bayern.

Ich möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen: Dieser Vergleich wird jetzt auf Basis dessen organisiert, dass es Klagsüberlegungen von insgesamt kumuliert 16 Milliarden € gibt – mit Klagen, Widerklagen, Gegenklagen.

Ich darf Ihnen ein Beispiel geben: Wenn die Bayern uns in Österreich auf die Haftung der Republik klagen – 2,3 Milliarden € –, dann kostet das, bevor der Richter den Akt überhaupt in die Hand nimmt, 30 Millionen € Gerichtsgebühr. (Zwischenruf des Bun­desrates Dörfler.)

Da sind keine Anwaltskosten oder irgendetwas dabei – nur Gerichtsgebühr. Jetzt kann man sagen, als Finanzminister freust du dich darüber, du musst nur schauen, wie du es dem Justizminister wieder wegnimmst. (Heiterkeit des Bundesrates Dörfler.) Aber ich freue mich nicht darüber, denn wir haben ja 16 Milliarden € an Volumen laufen und nicht 2,3 Milliarden €.

Der zweite Punkt, der da sehr wichtig ist: Mit diesem Vergleich fahren wir noch eine zweite Schiene. Wir lassen die jetzt in München laufenden Prozesse weiterlaufen, und wo manche aggressiven Rechtsanwaltskanzleien aus London oder aus New York versuchen, einen Keil hineinzutreiben, bauen wir damit im Sinne der Rechtssicherheit eine Firewall auf und sagen, wenn wir das Verfahren auch zweitinstanzlich verlieren, dann haben wir damit Rechtssicherheit.

Also stellen Sie sich einmal vor, wir würden das gewinnen – dann kriegen wir alles zurück! (Bundesrat Dörfler: Das wünsche ich mir!) – Ja, das wünsche ich mir auch, Herr Dörfler, das wünsche ich mir auch. Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht allzu hoch, aber da haben wir mit dem Freistaat Bayern eine Lösung gefunden, sodass für uns der Schaden keinesfalls höher als diese bisherigen 2,4 Milliarden € sein kann.

Ich glaube daher, das ist eine gute Möglichkeit, diesbezüglich Rechtsfrieden herzu­stellen. Natürlich weiß niemand, ob am Schluss nicht irgendein Gläubiger irgendeine Möglichkeit findet, den Klagsweg zu beschreiten, das ist jedem unbenommen.

Der zweite Teil des Gesetzes, der sogenannte Hold-out-Bereich, ist in Wahrheit eine Vorausleistung des Bundes, damit überhaupt ein möglicher Anleihen-Rückkauf in Kärnten organisiert werden kann. Beim zweiten Teil würde ich mir jetzt vorerst einmal noch gar keine Sorgen machen, denn der kann überhaupt nur zum Tragen kommen, wenn die Kärntner in ihrem Landtag die notwendigen Beschlüsse fassen.

 


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