BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 128

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Fasst Kärnten diese Beschlüsse nicht, dann eben nicht. Das ist jetzt Aufgabe der Kärntner Landesregierung und des Kärntner Landtages. Wir haben nur die Voraus­setzungen geschaffen, dass, wenn Kärnten dem zustimmt, wir diese Organisation und diese Operation überhaupt beginnen können.

Da immer wieder über die zwei Drittel diskutiert wird: Was bedeutet das? – Das ist eine absolut normale Klausel in den Verträgen. Es gibt genug österreichische, deutsche, internationale Beispiele, übrigens sieht auch das Insolvenzrecht eine Gläubiger­mehr­heit und keine Einstimmigkeit vor. Also haben wir gesagt, wenn 66 Prozent der Gläubi­ger dem zustimmen, dann können wir die anderen beim Haircut mitnehmen.

Diese Vorgangsweise bedeutet nun Folgendes: Erstens: Will Kärnten das? Zweitens: Wie organisieren wir das? Drittens: Wie finanzieren wir das? Viertens: Was ist zu tun, damit am Schluss möglichst kein Schaden übrig bleibt? Die Angebotsstruktur für den Rückkauf basiert auf verschiedenen Faktoren: Das ist die sogenannte Recovery Rate der HETA, das ist der mögliche Beitrag Kärntens und das ist die Bewertung dessen, was derzeit am Markt passiert. Das tun wir.

Jetzt kann es durchaus sein, dass am Schluss wieder jemand klagt, nur: dass das passiert, das kann ich leider in keiner Lösung, die wir hätten, ausschließen. Daher glaube ich, dass das ein guter, ein richtiger Weg ist, den wir da jetzt beschreiten.

Wenn Sie sich die Reaktion des Kapitalmarktes auf unsere Maßnahmen ansehen, so war die erste Reaktion, dass die ein Chart gezeichnet haben: Wie geht es, wenn man zustimmt, und wie geht es, wenn man nicht zustimmt. Das ist ja verblüffend, dass die Berater des Kapitalmarkts – internationale Kapitalmärkte – so etwas überhaupt auf den Markt bringen. Warum tun sie das? – Weil sie wissen, es ist eine potenzielle Lösung, wie man sich aus dem Dilemma herausbringt.

Was sind die Bedingungen? – Die Bedingungen für den Anleihenrückkauf sind das Erreichen der Quote von 66 Prozent, die Bedingung ist, Kärnten muss aus den Haftungen entlassen werden, und die Bedingung ist, es wird auf Klagen verzichtet. – Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, machen wir das, sonst machen wir das nicht.

Ich möchte noch darauf hinweisen: So lustig, wie manche glauben, ist das nicht, wenn ich aus der OeBFA mehrere Milliarden Euro an Liquidität zur Verfügung stelle, von denen ich nicht weiß, ob sie zu 100 Prozent bedeckt zurückkommen. Also da über­nimmt schon der Bund eine Verantwortung, und ich bin auch gerne bereit, diese zu tragen.

Ich meine daher, dass das der richtige Weg ist, den wir hier beschreiten, und dass es ein Weg ist, wie wir hoffentlich so bald wie möglich dieses Problem wegbekommen. Da geht es nicht darum, Herr Kollege Krusche, dass da irgendwelche Wahlen bevor­stehen.

Darf ich Ihnen eine Zahl nennen, die Sie vielleicht nachdenklich stimmen wird – ich komme gerade aus dem Budgetausschuss, wir haben gerade den Rechnungsab­schluss 2014 behandelt: Wir haben ein Defizit, ein Maastricht-Defizit von 2,7 Prozent. Ohne HETA, Hypo hätten wir nur ein bisschen über 1 Prozent. Das ist das, was den Staatshaushalt belastet.

Sie können doch nicht glauben, dass es als Finanzminister nicht richtig ist, diese Dinge wegzubekommen und ein für alle Mal wieder eine gesunde Struktur herzustellen. Wenn Sie sich die Entwicklung der Staatsschulden ansehen, kommen bei der Steigerung auf 86 Prozent 8,5 Prozentpunkte – nicht Prozent! – aus diesen Problemen mit der Bank. (Bundesrat Dörfler: Mit den Banken!) – Hauptsächlich schon mit dieser einen, aber wir können über das andere auch gerne diskutieren. Direkt verloren haben


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