BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 129

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wir dort sicher am meisten, und das, was wir statistisch noch mitschleppen, ist im Wesentlichen jetzt die HETA.

Daher sage ich: Wenn wir diesen Weg nicht wollen, dann gibt es den Weg in Richtung Insolvenz – samt Bundesland –, wenn wir diesen Weg beschreiten, haben wir eine realistische Chance, das Problem zu lösen, mit allen Restrisiken, die da sind. Aber da gilt halt bei mir auch der Grundsatz, zu Tode gefürchtet ist auch gestorben, und daher werde ich mich nicht zu Tode fürchten. Wir werden diesen Weg beschreiten.

Allen, die das unterstützen, ein herzliches Danke. Es ist quasi ein Manöver, bei dem wir am offenen Herzen operieren. Jedes dieser Manöver ist klarerweise mit einem Risiko verbunden, wir glauben aber, dass dieser Weg der richtige ist, um da zu Lösun­gen zu kommen.

Ein letzter Satz, der mir sehr wichtig ist: Wir tun das in voller Verantwortung für die Republik Österreich, und wir tun das in voller Verantwortung, um Kärnten in eine hoffentlich gute Zukunft zu bringen. Der schlimmste Fall – und das sage ich ganz offen – wäre so ein Insolvenzfall, denn dann passiert genau das, was hier ange­sprochen wurde: Man muss ein Vermögen offenlegen – na, was glauben Sie, was im Insolvenzfall passiert?!

Ein letzter Satz: Ich bitte um Verständnis – nachdem wir jetzt über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur die Finanzierung des Landes Kärnten weitestgehend übernommen haben –, eines geht natürlich auch nicht: Wenn man in einer Situation wie Kärnten ist und zur Bank geht und dem Bankdirektor die Konditionen diktiert, wird das nicht gut funktionieren.

Wenn man Geld will, sollte man sich auf vernünftige Bedingungen einigen, das haben wir gemacht. Auch da übernehmen wir die Verantwortung, um sicherzustellen, dass wir Kärnten aus dem Problem herausbekommen und dass wir am Schluss sowohl für die Republik als auch für Kärnten eine Lösung haben, die das Kapitel endgültig abschließt, in der Hoffnung, dass so etwas nie mehr auftritt. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Beifall bei Bundesräten der Grünen.)

15.57

 

15.57.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend ein Bundesgesetz aus Anlass des Generalvergleichs mit dem Freistaat Bayern, mit dem das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Finanz­marktstabilitätsgesetz und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Oktober 2015 betreffend Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Ein­spruch zu erheben, ist somit angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite