BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 132

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natürlich sehr schade finde – nichtsdestotrotz freue ich mich, dass Frau Staats­sekretärin Steßl heute da ist –, hat natürlich auch eine rechtliche Komponente, denn schon Cicero hat gewusst: res publica res populi.

Und diese staatstheoretischen Grundsätze definieren territoriale Souveränität auf der einen Seite und das Staatsvolk auf der anderen Seite als für die Staatsbildung zwin­gend notwendig. Und erst darauf gründet die Möglichkeit, Steuern einzuheben. Unter dem Gesichtspunkt, dass man, wie die österreichische Bundesregierung, die obersten Organe der Republik heute, freiwillig auf die Vollziehung von Gesetzen verzichtet, muss man sich schon auch den Vorwurf gefallen lassen, dass hier bewusst das Recht außer Kraft gesetzt wird.

Ich möchte da gar nicht mehr näher darauf eingehen. Dazu wird ein Kollege von mir, der wesentlich berufener ist, zu diesem Thema zu sprechen, nachfolgend als Redner ans Rednerpult treten.

Der Hund liegt natürlich schon im Detail begraben, denn wir haben verschiedenste gesetzliche Bestimmungen, die auch die territoriale Souveränität der Republik Öster­reich expressis verbis im Gesetz niederschreiben: im Jahr 1955 beim österreichischen Staatsvertrag, zuletzt 1995 beim Beitritt zur Europäischen Union. Wir haben uns im Jahr 1955 nicht nur dazu verpflichtet, die territoriale Unversehrtheit zu garantieren, sondern wir haben uns damals auch selbst zu einer umfassenden Landesverteidigung verpflichtet. Und diese umfassende Landesverteidigung setzt sich aus mehreren Teil­bereichen zusammen, da gibt es die militärische, die wirtschaftliche und die geistige.

Ich will jetzt gar nicht so sehr die militärische bemühen, denn wie unser Bundesheer mittlerweile aufgestellt ist, das wissen wir ohnehin. Es gab ja durchaus Kritik – teils berechtigt, teils unberechtigt –, dass Teile des Bundesheeres am 26. Oktober nicht die Grenze gesichert, sondern am Wiener Heldenplatz eine Leistungsschau abgehalten haben.

Ich persönlich bin der Meinung, dass es gar nicht möglich gewesen wäre, viel mehr als das, was am 26. Oktober am Heldenplatz gestanden ist, an die Grenze zu schicken, denn viel mehr gibt es ohnedies nicht mehr.

Worauf ich eigentlich abziele, ist der Aspekt der geistigen Landesverteidigung. Geistige Landesverteidigung heißt nichts anderes, als Vorsorge dafür zu treffen, dass die Bevöl­kerung den psychischen und physischen Belastungen in Krisen- und Konfliktfällen standhält. Und das ist keineswegs mehr der Fall.

Der deutsche BKA-Chef Holger Münch zum Beispiel hat heute am Vormittag laut Agence France-Presse in einer Pressekonferenz gesagt: Der anhaltende Flüchtlings­strom bedroht zunehmend die innere Sicherheit Deutschlands. Er bezieht sich auch darauf, dass Islamisten versuchen, junge Asylwerber zu rekrutieren.

Bereits im Juni dieses Jahres – also noch bevor diese Welle, wie wir sie heute erleben, eingesetzt hat – hat die deutsche Zeitung „Die Welt“ vom nächsten großen Schlacht­feld in Europa gesprochen, das dadurch entstehen wird, dass wir Menschen impor­tieren in dieses Land, dass wir Menschen auf diesen Kontinent importieren, die nicht immer nur das Beste vorhaben.

Ich sage nicht, damit Sie mich nicht falsch verstehen – ich lege Wert auf diese Fest­stellung –, ich sage also nicht, dass alle Verbrecher sind, die zu uns kommen. Ich behaupte aber – und das ist des Pudels Kern, und darum geht es mir eigentlich –, dass wir dadurch, dass wir die eigenen Gesetze nicht mehr vollziehen, überhaupt nicht mehr wissen, wer nach Europa kommt, überhaupt nicht mehr nachvollziehen können, ob denn die alle da wirklich Gutes im Schilde führen.

 


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