BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 165

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Wir haben seit ein paar Wochen eine Verordnung – Gott sei Dank, sage ich, und auch da stehe ich nicht an, der Frau Innenministerin zu danken, dass sie einmal einen Schritt nach vorne gegangen ist und eine Verordnung erlassen hat –, die nämlich die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ermög­licht.

Diese Grundlage ist rechtlich längst absolut überfällig, und diese Rechtsgrundlage ist auch die Voraussetzung dafür, dass die Pass- und die Visumspflicht endlich wieder effizient durchgesetzt werden könnte. Denn da gibt es auch ein Grenzkontrollgesetz, genauer gesagt den § 11 Abs. 1 und 2, und dieses Gesetz verpflichtet jedermann, sich im Falle einer solchen Verordnung der Grenzkontrolle zu stellen. – Das ist eigentlich ganz einfach, oder? (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Ich werde Ihnen das Asylgesetz auch noch kurz erklären, Herr Kollege, denn was ich da heute an Unsinn an Stichworten gehört habe, das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Ich glaube, es ist auch für Sie ganz interessant und sollte Ihnen ein Beispiel sein, dass man in diesem Hohen Haus nicht nur Allgemeinplätze von sich geben kann, sondern dass man schon auch rechtlich fundiert arbeiten könnte, und das trifft vor allem auch auf den Herrn von der Gewerkschaft zu. Auch darauf möchte ich noch ganz kurz zu sprechen kommen, denn das hat mich schon etwas erstaunt.

Ich muss Ihnen sagen, ich komme aus einem verhältnismäßig kleinen Gemeinderat in der Landeshauptstadt Linz, aber selbst da wurde gründlicher gearbeitet von den anderen Fraktionen – das muss ich schon auch in Richtung Rot und Schwarz sagen, von den Grünen ist man ja viel gewohnt –, gerade Rot und Schwarz haben da schon auch immer sehr darauf gepocht, gerade auch Bürgermeister Luger, dass die Gesetze eingehalten werden und dass man nicht einfach so wischiwaschi drüberfährt. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht von ungefähr ist der § 41 Fremdenpolizeigesetz, der verpflichtet nämlich die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Er verpflichtet sie nämlich dazu – da haben wir keine Ermessensentscheidung –, dass Fremde, die versuchen, nicht recht­mäßig in das Bundesgebiet einzureisen, an der Einreise auch gehindert werden.

Wir erleben gerade die Situation, dass eben – und das wissen Sie, das brauche ich, glaube ich, nicht näher auszuführen, das haben wir heute auch schon mehrmals er­wähnt, das wissen wir aus Medien, die der FPÖ wirklich alles andere als positiv zuge­tan sind, Medien, die wirklich alles andere als quasi hier uns zuspielen wollen – täglich zu Hunderten, ja zu Tausenden Menschen in unser Land kommen, wo einfach nicht kontrolliert wird.

Und ich sage es auch ganz klar, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist hart, aber das ist österreichische Rechtslage –: Diese Befugnis zur Zurückweisung, die wir gesetzlich normiert haben, ist erforderlichenfalls – nicht kann, sondern ist – auch mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchzusetzen. Das ist kein Ermessen, das ist österreichisches Recht, und auf das bestehen wir hier auch. (Beifall bei der FPÖ.)

Was erleben wir? – Wir haben Staatsangehörige, wie man hört, aus Afghanistan, aus dem Irak, aus Pakistan und auch aus Syrien, die täglich nach Österreich einreisen. Nur, woher kommen die? Die kommen aus sicheren Drittstaaten, und ich setze jetzt schon voraus, dass Sie wissen, was das ist. Die kommen aus Ungarn, aus Slowenien oder auch teilweise aus Italien. Und es wird nicht überprüft, ob diese einen gültigen Reisepass haben. Gültig, sage ich auch, denn wir wissen ja mittlerweile schon, es wird ein reges Geschäft mit gefälschten Dokumenten betrieben.

 


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