BundesratStenographisches Protokoll846. Sitzung / Seite 164

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Raml. –Bitte.

 


18.13.00

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mich in meiner ersten Rede in diesem Hohen Haus zuerst einmal bei Ihnen allen für die freundliche Aufnahme bedanken, die uns heute Früh zuteil geworden ist. Ich freue mich auf eine gute, aber vor allem auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Ich bin auch überzeugt, dass wir die auch haben werden, auch wenn es bei manchen Themen – und das erleben wir jetzt gerade – manchmal etwas hitzig zugeht. Auch das gehört dazu.

Damit wir aber eine solche Debatte auch führen können und damit wir wissen, wovon wir sprechen, sollten wir uns auch für ganz wesentliche Grundsätze unseres Rechts­staates interessieren. Das ist auch ein Teil unserer heutigen Anfrage.

Als Jurist interessieren mich in dieser Anfrage ganz speziell, neben all den Fragen, die wir zusammengestellt haben, natürlich vor allem die rechtlichen Grundlagen.

Sie müssen wissen, ich forsche beruflich im Bereich des Sicherheitsrechts und des Polizeirechts, aber es ist mir wirklich trotz einer sehr aufwendigen Recherche nicht gelungen, die richtige und vor allem die konkrete rechtliche Grundlage für das der­zeitige Handeln der Innenministerin und der Polizei an unserer Grenze zu finden.

Ich muss Ihnen schon sagen, Frau Staatssekretärin, bei allem Respekt, aber das ist eine Allgemeinheit, die Sie hier heute vorgetragen haben, nämlich sinngemäß: Die Bundesregierung handelt selbstverständlich im Einklang mit dem europäischen und mit dem österreichischen Recht. Und weil Sie es gar so großzügig gemeint haben, haben Sie auch noch die Stichworte „Fremdenpolizeigesetz“ und „Sicherheitspolizeigesetz“ genannt. Sie haben auch gesagt, es gibt ein Rechtsgutachten vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, auch von der sehr guten – das muss ich sagen – Sektion im Innenministerium. Das ist nett, aber das ist bei Weitem nicht vollständig.

Bei allem Respekt, ich arbeite an der Universität Linz, ich lehre dort, ich stelle auch Prüfungsaufgaben zusammen, und wenn ein Student bei uns eine so allgemeine Antwort geben würde, Frau Staatssekretärin, das wäre ein glattes „Nicht genügend“. Denn wenn wir eine konkrete Frage stellen, dann erwarten wir uns, auch hier in diesem Hohen Haus und gerade hier – das ist ein verfassungsgesetzlich, im B-VG, gewährleis­tetes Recht –, dass wir auch eine ordentliche Antwort bekommen. Und diese fordern wir heute und hier ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Sie heute zumindest teilweise aufklären, wo denn die Probleme liegen, denn ich bin davon überzeugt, wir bekommen noch eine detaillierte Aufstellung, auf welche Rechtsgrundlagen Sie sich stützen.

Nun, Sie haben richtig gesagt, es gibt das Fremdenpolizeigesetz, dieses regelt insbe­sondere die Voraussetzungen für die rechtmäßige Ein- und die Ausreise von Fremden. In diesem Fremdenpolizeigesetz, nämlich genau in § 15 Abs. 1 und 2 ist geregelt, dass Fremde zur rechtmäßigen Einreise in unser Bundesgebiet grundsätzlich ein gültiges Reisedokument, also einen Reisepass, und auch ein Visum benötigen. Wir haben also eine Reisepasspflicht und eine Visapflicht – das wird Ihnen wahrscheinlich bekannt sein. Von Letzterer gibt es freilich gewisse Ausnahmen, etwa für Unionsbürger.

Aber eines halte ich an dieser Stelle auch ganz klar fest: Soweit es keine anderen gesetzlichen und keine staatsvertraglichen oder sonst normierten Ausnahmen gibt, bleibt es bei diesen Grundsätzen. Dann haben wir eine Passpflicht und dann haben wir auch eine Visumspflicht, und das betrifft insbesondere den Grenzübertritt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite