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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weiters eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates und jene Berichte beziehungsweise jenes EU-Vorhaben gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz, die beziehungsweise das jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und zu den gegenständlichen Beschlüssen sowie zu den gegenständlichen Berichten schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie das EU-Vorhaben gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz betreffend NON 3091/15 Europäischer Rechnungshof/Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2014 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 8 und 9 jeweils unter einem durchzuführen.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. November 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sprengmittelgesetz 2010 geändert wird (SprG-Novelle 2015) (822 d.B. und 865 d.B. sowie 9471/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Tagesordnung ein und kommen zu deren 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hammerl. Bitte um den Bericht.
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