BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 53

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Interessant ist auch der deutliche Anstieg bei den vermögensrechtlichen Anordnungen. Das zeigt, dass wir auch in diesem Bereich auf dem richtigen Weg sind und von uns ergriffene Maßnahmen, wie etwa die Erstellung eines Leitfadens über die Anwendung und die Schaffung von Sonderdezernaten für Vermögenssicherung, wirksam sind. Es kam schon zu deutlichen und bemerkenswerten Steigerungen der Konfiskation – plus 32,9 Prozent – und des Verfalls – plus 33,4 Prozent. Und da zeigt sich wirklich der Er­folg unserer internen Schulungsmaßnahmen und auch entsprechender organisatorischer Verbesserungen zur Effektivitätssteigerung.

Was heißt das in absoluten Zahlen? – Im Berichtsjahr wurden 25,7 Millionen € durch vermögensrechtliche Anordnung oder Einziehung eingenommen, und das ist gut so, denn ich sage Ihnen ganz offen: Verbrechen darf sich nicht lohnen und wir können das Geld auch ganz gut gebrauchen.

Was die Verfahrensdauer betrifft, so ist das bei einigen besonders spektakulären Fäl­len ein permanenter Kritikpunkt in der Öffentlichkeit, dem man sich auch stellen muss. Aber insgesamt ist es uns, wie auch aus dem Bericht hervorgeht, 2014 gelungen, den Durchschnittswert, den bundesweiten Median, auf einen Tiefststand zu drücken. Also insgesamt ist die Verfahrensdauer gesunken, aber dennoch: Wir dürfen nicht stehen bleiben, denn jedes Verfahren, das sich zu lange hinzieht, ist eben ein Problem, und wir dürfen und werden bei unseren Bemühungen zur Verfahrensbeschleunigung auch nicht nachlassen.

Ein großes Problem – und das ist nichts Neues – ist der Strafvollzug; Sie kennen un­sere Bemühungen auf diesem Gebiet. Und es ist vielleicht auch einmal ganz gut, sich nur einige wenige Zahlen und Fakten in Erinnerung zu rufen: Seit Beginn der Achtzi­gerjahre variiert die Zahl der in österreichischen Justizanstalten angehaltenen Perso­nen zwischen knapp 6 000 im Jahr 1989 und fast 9 000 im Jahr 2007. Nachdem die Zahl der Gefangenen in der Zeit von 1982 bis 1989 deutlich zurückgegangen war und sich um rund ein Drittel vermindert hatte, stieg sie zu Beginn der Neunzigerjahre zu­nächst wieder leicht an, um in den Folgejahren bis 2001 konstant auf niedrigem Niveau zu verbleiben.

Aber ab dem Jahr 2001 begann ein neuerlicher, steilerer Anstieg, der zu einer deutli­chen Belagszunahme und zu einer Überbelegung von Justizanstalten bis 2007 führte.

Infolge des damals normierten Haftentlastungspakets und des Strafprozessreformge­setzes im Jahr 2008 ging dann die Zahl der Inhaftierten wieder vorübergehend um 8 Prozent zurück, auf 8 200 Personen, stieg aber in den Folgejahren wieder kontinuier­lich an, auf zuletzt – im Bericht 2013 – 8 950 Personen. Das heißt, wir haben eigentlich den Höchststand aus dem Jahr 2007 auch wieder erreicht.

Im Berichtsjahr 2014 gab es 8 886 Gefangene, 553 Frauen, 8 333 Männer – keine we­sentliche Veränderung gegenüber 2013, aber mittlerweile sind wir auf einem Höchst­stand von knapp über 9 000, ganz knapp drüber. Da sind aber jene inkludiert, die sich in der elektronischen Überwachung mit dem elektronisch überwachten Hausarrest – Stichwort Fußfessel – befinden, und da sind auch über 500 inhaftierte Schlepper inklu­diert.

Ja, wir haben da schon große Anforderungen gehabt, die wir bewältigen mussten. Es gab hier Engpässe der Kapazität, speziell in Eisenstadt.

Ich möchte auch an dieser Stelle allen Justizwachebediensteten, die mit dieser schwie­rigen Situation konfrontiert waren und sie bravourös gemeistert haben, wirklich herzlich danken. Wir haben mittlerweile im Rahmen unseres Reformpakets Gegenmaßnahmen ergriffen, die – relativ rasch – zum Teil schon gegriffen haben beziehungsweise greifen werden. Es wird dort Kapazitätssteigerungen geben, wo das notwendig ist, insbeson­dere in den Haftanstalten Simmering und Hirtenberg. Ich bin ja im Rahmen des Ge-


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