BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 54

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samtkonzepts auch im Einvernehmen mit dem Finanzressort, und wir haben dieses Gesamtkonzept ja erst kürzlich vorgestellt, und es geht hier Gott sei Dank auch wirklich rasch voran.

Um auch das zu erwähnen, das soll auch nicht verschwiegen werden: Der Anteil der Ausländer an allen Gefangenen ist in den letzten vier Jahren kontinuierlich angestiegen und erreichte mit Stichtag 1. September 2014 seinen Höchststand mit 4 522 Personen. Das sind knapp über 50 Prozent. Im internationalen Vergleich lag Österreich damit im Spitzenfeld im Vergleich mit anderen Staaten, die dem Europarat angehören und Zah­len zur Strafvollzugsstatistik des Europarates liefern.

Der Anteil der Frauen an den inhaftierten Personen insgesamt beträgt nur 6,1 Prozent. Und die Anzahl der Jugendlichen im Gefängnis ist mit Stichtag 1. September 2014 er­neut gesunken, nämlich auf 99. Das heißt, der Anteil im Vergleich zur Gesamtheit der Inhaftierten beträgt nur mehr 1,2 Prozent. Das ist – mit einigen Schwankungen, die es immer gibt – eine grundsätzlich positive Entwicklung, und ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auf das von uns erst kürzlich vorgelegte Jugendgerichtsänderungs­gesetz 2015 hinzuweisen, von dem ich mir auch weitere Verbesserungen in diesem Be­reich erwarte.

Vielleicht ist es auch – und das ist das Letzte, das ich erwähnen möchte – einmal ganz gut, sich zu überlegen, wie lange die durchschnittliche Haftdauer in Österreich ist. Auch das ergibt sich aus dem Bericht. Insgesamt waren die Insassen österreichischer Justiz­anstalten durchschnittlich 23,2 Monate in Haft, davon 19,1 Monate in Strafhaft und 4,1 Mo­nate in Untersuchungshaft. Und die durchschnittlich bis zum jährlichen Erhebungsstich­tag absolvierte Zeit von Untergebrachten stieg in den Jahren 2001 bis 2014 um mehr als die Hälfte, von durchschnittlich 3,5 Jahren auf 5,8 Jahre.

Ja, der Maßnahmenvollzug ist ein ganz großes Problem, wir steuern hier dagegen im Rahmen des großen Reformkonzepts Strafvollzug. Auch wenn in allerletzter Zeit hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist, so ist das doch etwas, dem wir uns wirklich auch im Rahmen der Gesamtreform des Strafvollzugs in besonderem Maße widmen müssen und auch widmen werden.

Lassen Sie mich zusammenfassend festhalten: Der Justizteil des Sicherheitsberichts 2014 beweist die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege in Österreich. Er sollte uns auch weiter Ansporn sein, in den notwendigen Bereichen wirklich noch besser zu werden, denn ich bleibe dabei: Wenn man gut bleiben will, dann muss man den festen Willen haben, jeden Tag besser zu werden!

Und nur unter diesem Aspekt erlaube ich mir eine kleine Korrektur zur Rede des Herrn Bundesrates Jenewein. Es hat mich gefreut, dass er ein Zitat gebracht hat, das inhalt­lich auch durchaus richtig ist – sehr frei übersetzt, aber es stimmt –: Freiheit besteht nicht aus Privilegien, sondern aus Pflichten. Er hat das Zitat Albert Kamus zugeschrie­ben – es handelt sich dabei um den französischen Literaturnobelpreisträger Albert Ca­mus (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), der ja bekannt ist mit seinen Romanen „Die Pest“, „Der Fremde“ und „Der Mythos des Sisyphos“ mit dem herrlichen Satz am Schluss, man muss sich Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.

Also: Albert Camus. Aber ich freue mich ja darüber, wenn Albert Camus gelesen wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

12.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.10.04

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der dies-


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