BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 64

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zur Finanzmarktkrise 2007 geführt hat, die übervorteilte Vergabe von Krediten, die Ab­sicherung über Swapgeschäfte – Beispiel Linz, Salzburg, Wien hängt noch immer drin mit diesen Fremdwährungskrediten.

All das wurde seitens der FMA zu Recht 2010 verboten. Die FMA hat ein Dossier he­rausgegeben, das besagt, dass sich Fremdwährungskredite nicht für die Finanzierung von Wohnraumbeschaffung eignen – und da geht es um Hypothekarkredite, also um Wohnraumbeschaffung – und Fremdwährungskredite an Private bis heute zu Recht un­tersagt werden. Es besagt auch die Compliance-Vorschrift jeder Bank, dass Fremd­währungskredite an Private verboten sind.

Mit diesem Gesetz wird das ausgehebelt oder nicht, auf jeden Fall widerspricht es sich. Das kann es nicht sein!

Was noch zur Krise 2007 geführt hat, sind diese berühmt-berüchtigten Schrottpapiere, wie sich letztlich herausgestellt hat, diese Asset Backed Securities, das sind diese Hy­pothekarkredite. Das Kerngeschäft einer Bank ist die Kreditvergabe, die Bank macht Gewinne aus der Zinsdifferenz. Die Hypothekarkredite eignen sich besonders, weil sie belehnt sind, weil sie durch diese Asset Backed Securities handelbar gemacht werden, damit für die Bank verkauft werden können und damit ein Geschäftsmodell sind.

Dieses Geschäftsmodell wird jetzt allen Ernstes wiederbelebt, denn bei dieser Stan­dardisierung, die hier seitens Brüssel gemacht wird, geht es viel weniger um Verbrau­cherschutz, viel weniger um Konsumentenschutz, sondern der Hintergedanke ist viel mehr, dass man diese Hypothekarkredite europaweit handelbar macht. Herr Kollege Fürlinger hat ja zu Recht gesagt, dass wir in Österreich eigentlich ein gutes, sehr re­spektvolles Verbraucherschutzgesetz haben. Warum schält man das heraus? Es geht ja nicht um eine Abänderung des Verbraucherschutzgesetzes, sondern das wird ja buchstäblich herausgenommen und in eine neue Gesetzesform gestülpt.

Der Hintergrund ist, dass die Finanzmarktlobby in Brüssel eindeutig standardisierte Produkte verlangt, damit sie das in Asset Backed Securities verpacken kann, die EZB die Produkte von Banken wieder aufkauft, Geld in den Markt gibt und diese dann prak­tisch über die Banken vertrieben werden, damit den Banken Geschäfte zugeordnet werden.

Dazu kommt der Fremdwährungskredit. Und was gibt es Schöneres für eine Bank als ein Doppelgeschäft? Einerseits lebt man von der Zinsdifferenz bei einem ganz nor­malen Kredit, andererseits kann man dazu noch ein Wechselkursgeschäft im Sinne eines Fremdwährungsdarlehens machen. Es wundert mich daher wirklich – ich habe es öfter gelesen, aber es steht wirklich so drinnen –, dass diesen Schrottpapieren, die­sen Fremdwährungsgeschäften wieder das Wort geredet wird.

Es steht auch drinnen: „Der Kreditgeber hat auch andere anwendbare Mechanismen zu erläutern, um das Wechselkursrisiko für den Verbraucher zu begrenzen.“ – Ja was waren denn diese berühmt-berüchtigten Swapgeschäfte, an denen Salzburg fast zu­grunde gegangen ist, an denen Linz bis heute leidet und mit denen es Stadträtin Brau­ner geschafft hat – durch die Fremdwährungskredite –, über Nacht einen Verlust in der Höhe von 500 Millionen € für die Stadt Wien einzufahren, an dem Wien bis heute lei­det, weil zwei Drittel aller Schulden in Wien über den Schweizer Franken fremdfinan­ziert worden sind?

Deshalb hat die FMA zu Recht die Vergabe von Fremdwährungskrediten verboten. Jetzt soll das wieder möglich sein. Und Hintergrund dieses Gesetzes ist in erster Linie die Europäische Zentralbank, die versucht, damit Staatsfinanzierung zu betreiben, ei­nerseits über Staatsanleihen, das funktioniert ja schon, die EZB kauft ja seit zwei Jah­ren ganz fleißig Staatspapiere auf. Nicht umsonst steht heute für italienische Staats­papiere, die bis vor drei, vier Jahren noch fast als Schrottpapiere gehandelt wurden, der


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