BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 63

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ben, sondern die Kreditnehmerinnen und -nehmer sollen auch zum Vergleich von An­geboten motiviert werden.

Was sind jetzt eigentlich die Rechte, über die die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer immer noch zu wenig Bescheid wissen? – Es sind zum Beispiel die Bedingungen, un­ter denen man vorzeitig aus einem Kreditvertrag aussteigen kann. 21 Prozent der in Österreich für die EU-Studie Befragten haben gar nicht gewusst, dass sie dieses Recht überhaupt haben. Es gilt ja für diesen vorzeitigen Ausstieg, dass der Kredit jederzeit zur Gänze oder auch teilweise zurückgezahlt werden kann. Das, denke ich, sollten die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auch wissen.

Im Rahmen der Studie wurde auch abgefragt, ob es richtig oder falsch ist, dass Ver­braucherInnen innerhalb von 40 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen von einem Kreditvertrag zurücktreten können. 35 Prozent haben gesagt, das ist falsch, und sind damit falsch gelegen, denn natürlich kann man das.

Am weitaus Besten haben sie immerhin über Formalismen Bescheid gewusst, wie dass ihnen vor Aufnahme eines Kredits ein Standarddokument mit den wichtigsten In­formationen ausgehändigt werden muss. Das haben 92 Prozent gewusst. Ob sie es al­lerdings gelesen haben, bezweifeln wir nicht nur sozusagen in der Praxis – wie der Herr Kollege Fürlinger gesagt hat –, denn 24 Prozent – so hat diese Studie ergeben – haben die Vertragsbedingungen gar nicht und 38 Prozent nur zum Teil gelesen.

Das finde ich doch einigermaßen erschreckend und rege deshalb an, dass mit Inkraft­treten dieses neuen Gesetzes, dem wir natürlich in der SPÖ die Zustimmung erteilen, vielleicht auch in Österreich eine diesbezügliche Informationskampagne in einer für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlichen Sprache gemacht werden sollte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


12.46.03

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz hat für mich irgendwie einen Januskopf: Auf der einen Seite gehört es zum Verbraucherschutz und ist damit zu Recht im Justizausschuss angesiedelt, und da sind natürlich Sie der Zuständige, sehr geehrter Herr Minister, auf der anderen Seite ist es aber zu Unrecht nicht im Finanzmarktausschuss angesiedelt – und da das ein fragwürdiger Teil ist, darf ich kurz dazu berichten.

Der positive Teil ist sicherlich, dass es standardisiert ist. Wenn die Institutionalisierung im Sinne der EU-Ebene auf den Handel greift, dann ist das sicher positiv, wenn Kon­traktspezifikationen vereinheitlicht, standardisiert, normiert werden, dass zum Beispiel jetzt die effektive Zinssatzberechnung kommt und die Banken den Konsumenten nicht mehr mit antizipativer oder dekursiver Verzinsung und Zinseszinsrechnung überfordern können. Es ist sicher positiv, dass das jetzt vereinheitlicht ist, keine Frage.

Aber jetzt komme ich zum negativen Teil, und der ist für mich sehr fragwürdig. Ich habe das Gesetz zwei-, dreimal gelesen, da stehen allen Ernstes diese Dinge drinnen und sind auch der Hintergrund dieses ganzen Gesetzes, das eigentlich von der Finanz­marktlobby in Brüssel, ganz konkret von der EZB, kommt, da Herr Draghi damit die Staaten und damit auch Österreich in erster Linie fleißig mitfinanzieren möchte.

Der fragwürdige Teil, Punkt eins: Es ist allen Ernstes jetzt wieder erlaubt, Fremdwäh­rungskredite an private Haushalte zu vergeben. Ich habe mir diesen Paragraphen eini­ge Male durchgelesen, aber das steht wirklich drinnen, dieses ganze Gruselkabinett, das


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