BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 62

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Wie gesagt, nach dem KSchG kam dann sozusagen als Subthema das Verbraucher­kreditgesetz. Bei diesem könnte man ja schon rückschließen, dass der Kredit eventuell auch aufgenommen wird, um ein Haus zu kaufen. Aber ich nehme es zur Kenntnis, weil es legistisch natürlich sauber ist, dass wir unter das Verbraucherkreditgesetz jetzt in der Kette noch ein Immobilienkreditgesetz dazugeben. Früher hat man kritisiert, dass für jeden Sachverhalt ein eigener Paragraph und Absatz gemacht wird, jetzt sind wir schon so weit, dass wir für jeden Lebenssachverhalt ein eigenes Gesetz machen. Ich denke, wir müssen ein Auge darauf haben, dass einerseits der Konsumentenschutz nicht seinen eigentlichen Zweck verliert und wir zum anderen nicht in einen Wust der Gesetzgebung hineingeraten.

Das sind aber nur Gedanken, die ich hier anrege, die nichts damit zu tun haben, dass der Gesetzentwurf, so wie er ist, im Grunde seine Richtigkeit hat, gemacht werden musste, weil es in anderen Ländern der Europäischen Union keinen so guten Schutz in diesem Bereich gibt. Allerdings ist die Spezialisierung halt schon eine sehr stark fort­schreitende, wo wir, glaube ich, irgendwann einmal auch einen Punkt werden setzen müssen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte.

 


12.41.22

Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz werden die österreichischen Regelungen den neuen EU-Standards angepasst, was insofern von Wichtigkeit ist, weil das Gesetz ja auch schon auf EU-Ebene eine Reaktion auf die Finanzkrise ist. Damals hat ja, wir erinnern uns, die unverantwortliche Kreditvergabe schlussendlich zu dieser Blasenbildung auf den vielen Immobilienmärkten geführt und schlussendlich auch zu der Finanzkrise, unter der ja viele Staaten jahrelang gelitten haben – und manche sind aus dieser Misere auch nicht herausgekommen.

Ob diese Regelungen wirklich dazu angetan sein werden, das zu verhindern, wird na­türlich erst die Zukunft weisen. Das Gesetz tritt ja erst im März nächsten Jahres in Kraft.

Insgesamt sind meiner Meinung nach die Änderungen aus Konsumentensicht nicht allzu gravierend, deshalb glaube ich auch nicht, dass es damit zu allzu einschneiden­den Veränderungen für die Konsumenten und Konsumentinnen kommen wird. Auf die Kreditvermittler und Kreditgeber kommen aber umfangreiche vertragliche Vorinforma­tionen zu, dafür soll es dann standardisierte Formulare geben. Auch für die Kreditwür­digkeitsprüfung werden Standards vorgegeben, und die Kreditnehmerinnen und -neh­mer bekommen jetzt immerhin sieben Tage Bedenkzeit, denn so lange muss auch das Angebot verbindlich sein.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die vorzeitige Rückzahlung. Diese muss jetzt grundsätzlich bei jedem Verbraucherkredit möglich sein und dafür gibt es spezielle Re­gelungen, die ich aber jetzt nicht näher ausführen möchte.

Der Herr Kollege Fürlinger hat aus seiner Praxis berichtet und damit bestätigt, was eine heuer veröffentlichte Studie der EU nachgewiesen hat, dass nämlich in Wirklichkeit nur 11 Prozent der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer über ihre Rechte Bescheid wis­sen. Nur 18 Prozent fühlen sich überhaupt über die Bedingungen ihres Kreditvertrages gut informiert und immerhin 50 Prozent meinen, sie seien durch unsere Gesetze nicht wirklich gut geschützt.

Die EU-Kommission hat deshalb auch eine Informationskampagne gestartet, die noch bis Februar 2016 laufen wird. Damit soll nicht nur der Informationsstandard angeho-


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