BundesratStenographisches Protokoll847. Sitzung / Seite 130

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kussion beigetragen! Ich werde dich also nicht nur hinter mir vermissen als Fraktions­obmann, sondern auch im EU-Ausschuss. Herzlichen Dank für deine wertvolle Mitar­beit! (Beifall bei Bundesräten von ÖVP, SPÖ und Grünen.) – Ja, da darf man ruhig ap­plaudieren.

Der Vertreter des Europäischen Rechnungshofes in der Person von Mag. Herics, der da der leitende österreichische Beamte ist, kann zwar die Zuverlässigkeit der Rech­nungsführung der EU für 2014 bestätigen, die Projektabwicklungen sind jedoch im we­sentlichen Ausmaß mit Fehlern behaftet. Und deshalb gibt der Europäische Rech­nungshof auch ein negatives Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßig­keit ab.

Wie Herr Mag. Herics ausgeführt hat, beträgt die geschätzte Fehlerquote 4,4 Prozent für das Jahr 2014 und liegt damit konstant über der 2-Prozent-Fehlerquote, die an und für sich vorgegeben ist. Da gibt es insbesondere beim Regional- und Sozialfonds Pro­bleme im Ausmaß von 5,7 Prozent – also weit darüber – oder auch im Bereich Wachs­tum und Beschäftigung Probleme im Ausmaß von 5,6 Prozent.

Und wenn jetzt jeder denkt: Österreich liegt da sicher viel, viel besser – gefehlt, weit gefehlt! Wir müssen das wirklich relativieren. Wenn man zum Beispiel die Kohäsions­zahlungen nimmt, sieht man: Die Fehlerquote liegt bei 64 Prozent; damit belegt Öster­reich die drittletzte Stelle im Bereich der EU. Und wir sind nicht besser, sondern wir sind noch schlechter geworden, denn die durchschnittliche Quote in der EU beträgt 44 Prozent.

Schon besser ist die Lage in der Landwirtschaft – da muss ich einmal meine aktiven Leute aus der Landwirtschaft loben –, denn da liegt die Quote bei 44 Prozent und im Durchschnitt bei 47 Prozent. Also da ist noch einiges … (Bundesrat Preineder: 37 Pro­zent!) – Nein, 47 Prozent! Die durchschnittliche Fehlerquote liegt bei 47 Prozent.

Dazu vielleicht ein kleines Bonmot am Rande, das Negativbeispiel aus Österreich. Also da sind wir natürlich schon weit davon entfernt. Zum Beispiel geht es da um die Identi­fizierung landwirtschaftlicher Parzellen; das war übrigens auch ein Kritikpunkt, da es hier verschiedene Möglichkeiten gibt, Flächen zu vermessen, und das dann oft mit Rückzahlungen und verschiedensten Problemen verbunden ist. Und da gibt es jetzt ein offensichtlich seit 2014 doch funktionierendes System. Dieses System hat zum Beispiel dazu geführt, dass in Griechenland – wo könnte es auch anders sein? – das beihilfe­fähige Dauergrünland von 3,6 Millionen Hektar im Jahr 2012 auf 1,5 Millionen Hektar im Oktober 2014 zurückging. Na ja, das ist schon ein wundersames Verschwinden von Grünflächen. Wahrscheinlich haben sie da die eine oder andere Meeresbucht noch dazugerechnet. Solche Dinge werden natürlich auch vom Europäischen Rechnungshof entsprechend wahrgenommen.

Man muss auch sagen, dass das natürlich nicht flächig kontrolliert wird, sondern stich­probenartig. In Österreich wurden 18 derartige Transaktionen überprüft, zehn davon im Europäischen Landwirtschaftsfonds, sieben im ESF, also im Sozialfonds, und eine im Fonds für regionale Entwicklung. Die Hälfte dieser Projekte war fehlerhaft abgerechnet.

Das heißt aber nicht, dass man hier in betrügerischer Absicht unterwegs ist, keines­wegs! Wir sind nicht in betrügerischer Absicht unterwegs. Es gab über diesen großen Prüfbereich europaweit 22 Betrugsfälle, die der Betrugsbehörde OLAF zugewiesen wur­den, und davon, denkt man, werden dann etwa zwei Drittel schlussendlich zur Anzeige gebracht werden müssen, da es hier wirklich um betrügerische Absichten ging.

Regionalität und Bürokratie wurden angesprochen, das war im Ausschuss auch ein großes Thema. Nicht nur die Wirtschaft ist mit diesen Problemen konfrontiert, auch die Landwirtschaft. Wir haben natürlich auch versucht, mit Beispielen auf die Kollegen vom Europäischen Rechnungshof einzuwirken, da die Bürokratie doch ein ganz, ganz gro­ßes Thema ist. Das ist den Beamten des Europäischen Rechnungshofes aber bekannt,


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