BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 20

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das System von ELGA einzudringen. – Und es ist nicht gelungen! Wir haben ein exter­nes Institut damit beauftragt, dieses System wirklich gut zu durchleuchten, da, wie ge­sagt, die Sicherheit für mich und auch für diejenigen, die an diesem Projekt mitgear­beitet haben, immer die größte Priorität hatte.

Die Geschichte von ELGA hat ja mittlerweile vier MinisterInnen – unter Anführungs­zeichen – „verbraucht“: Maria Rauch-Kallat hat – Sie (in Richtung Bundesrat Tiefnig) haben es, glaube ich, gesagt – die Geschichte 2006 begonnen, ihr folgten Andrea Kdols­ky, dann Minister Stöger, unter dem das Gesetz dann beschlossen wurde – wo wir dann auch schon diskutiert haben –, und jetzt ich, die ich sozusagen das Glück habe, die Arbeit der anderen und auch die Arbeit der ELGA GmbH zu ernten und sagen zu können, wir gehen mit ELGA online.

Es ist sehr oft die Frage aufgetaucht, wie das missbräuchlich verwendet werden kann. Ich möchte das auch hier ganz klar sagen: In ELGA kann ein Arzt, eine Ärztin oder wer auch immer dazu berechtigt ist, nur hinein, wenn Sie Ihre e-card mit dazustecken. Und um auf dieses Betriebsarztbeispiel einzugehen: Wenn ein Betriebsarzt nebenbei eine Ordination hat und Sie nicht in dieser Ordination selbst Ihre e-card hineinstecken und ihn dazu berechtigen, in Ihre Daten hineinzuschauen, dann kann er das nicht.

Das heißt, es braucht die Karte des Arztes, der Apotheke, des Spitals, wer auch immer ein Gesundheitsdienstanbieter ist, und es braucht Ihre e-card. Kommen Sie ins Spital, wird im Prinzip bei der Anmeldung bereits geklärt, ob Sie Teilnehmer von ELGA sind oder nicht, wenn Sie Ihre Karte stecken müssen. Genau dasselbe gilt beim Arzt, bei der Ärztin.

Natürlich ist Missbrauch nie auszuschließen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass Druck ausgeübt wird, die Karte zu stecken, aber dafür, glaube ich, haben wir ja Gott sei Dank auch viele ArbeitnehmerInnenvertreter, bei denen man sich da und dort dann auch Rat und vor allem Stütze holen kann, damit genau das nicht passiert.

Ich weiß nicht, ob irgendjemand von Ihnen sich das ELGA-Portal schon angesehen hat, denn es gibt ja die Testphasen. Ihre Befunde sind sehr klar aufgegliedert, chrono­logisch abrufbar. Und wenn Sie wollen, dass ein Befund von Ihnen dort nicht drinnen steht, dann können Sie ihn sperren. Damit Sie zu Hause jederzeit auf Ihre Daten zu­greifen können, brauchen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur. Das heißt, mit dem gleichen System, das viele Menschen schon haben, weil sie das elektronische Fi­nanzsystem benutzen, kann man auch in ELGA einsteigen. Und wenn Sie nicht möch­ten, dass ein Befund drinnen ist, können Sie diesen Befund sperren, Sie können ihn auch löschen. Sie sind somit erstmalig wirklich Herr/Herrin Ihrer Daten.

Auf keinen Fall ist das angedacht, was Sie (in Richtung Bundesrätin Reiter) gegen En­de Ihrer Rede gesagt haben, dass man diese Daten wissenschaftlich verwenden kann. Man kann alle medizinischen Daten verwenden, die müssen jedoch pseudonymisiert sein, anonymisiert sein, wie auch immer, mit Ihrem Einverständnis. ELGA ist jedoch da­für nicht konzipiert. ELGA ist mehr oder weniger Ihr elektronisches Postkastl oder Ihre elektronische Schreibtischlade, wo Sie Ihre Befunde aufheben können.

Aber es stimmt, die Zahl der Mehrfachbefunde wird sich wahrscheinlich verringern, da es einfacher ist, wenn man nachschauen kann, ob ein bestimmter Blutbefund bereits gemacht wurde. Dann muss man ihn nicht noch einmal machen, sondern man kann kontrollieren, ob er sich verändert hat oder man Sorge haben müsste, dass er sich ver­ändert – wenn nein, dann nehmen wir den aus dem Netz.

Was wird ELGA enthalten? – Es werden darin Entlassungsbriefe, Röntgenbefunde und Laborbefunde zu finden sein. Und weil sich die Ärztinnen und Ärzte ja sehr große Sor­gen gemacht haben, dass sie bei den Entlassungsbriefen einen ganzen Wust an elek­tronischen Daten durchsuchen müssen: Erstens einmal enthält ELGA heute keine Da-


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