BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 46

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dass der Leiter des Budgetdienstes des Parlaments als Auskunftsperson zur Verfü­gung gestanden ist, und vielleicht kann das auch bei uns in Zukunft so sein. Ich werde diesbezüglich fragen und darum bitten, dies möglich zu machen, denn es ist wirklich nicht gut, wenn wir Bundesrätinnen und Bundesräte im Ausschuss keine Auskunftsper­sonen zur Verfügung haben und uns dann in die Materie in so kurzer Zeit einlesen müssen. Das ist sehr, sehr schwierig, und es ist auch kaum möglich, Details zu hin­terfragen. Danke auch an jene, die dafür Verständnis gehabt haben, denn es war nicht einfach bei dieser Ausschusssitzung.

Geschätzte Damen und Herren! In vier Wochen ist Neujahr, in vier Wochen ist der Jahreswechsel, und das neue Jahr wird mit vielen Raketen eingeschossen werden, wofür wahrscheinlich wieder viel Geld aufgewendet werden wird – aber es wird ein besseres Jahr für die Geldbörseln und für die Konten der Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen: Die Steuerreform tritt in Kraft! Die Steuerreform kommt 6,4 Mil­lionen Menschen zugute und bringt eine Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler im Umfang von 5 Milliarden €.

Geschätzte Damen und Herren, das ist ein großer Schritt. Es ist die größte Steuer­reform der Nachkriegsgeschichte, die jemals eine Bundesregierung durchgeführt hat. 91 Prozent der Kleinstverdiener bekommen jedes Jahr mehr Geld und zahlen in Zu­kunft weniger Steuern. Und jene, die keine Steuern zahlen, bekommen – und das ist das Kuriose an dieser Steuerreform – eine Negativsteuer, und diese macht zirka 290 € mehr im Jahr aus. Das sind immerhin noch 2,5 Millionen Menschen, geschätzte Damen und Herren! Das sind jene Menschen, die bis 11 000 € Jahreseinkommen haben – und gerade sie sind es, die dieses Geld am dringendsten benötigen.

Aber auch jene, die über 11 000 € Jahresverdienst haben, werden durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 auf 25 Prozent eine Steigerung ihres Nettoeinkom­mens verzeichnen, und die Familien werden durch die Verdoppelung des Kinderfreibe­trages auf 440 € entlastet.

Geschätzte Damen und Herren! Sie sehen, es gibt keinen Grund, schwarzzumalen und die Dinge so zu sehen, wie Frau Kollegin Mühlwerth sie sieht. Wir tun etwas für die Fa­milien, wir tun etwas für die Kleinstverdienerinnen und Kleinstverdiener, für Pensionis­tinnen und Pensionisten, Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer und auch für die Selb­ständigen. Es gibt sehr viele Selbständige, die in diese Grenzen hineinfallen. Wir wis­sen gar nicht, wie viele Ein-Personen-Unternehmen es gibt, deren Einkommen sich in­nerhalb dieser Grenzen bewegt und die nun mehr verdienen werden. Gerade sie ver­dienen es sich, dass sie auch im Rahmen dieser Steuerreform berücksichtigt werden, damit ihre Kaufkraft gestärkt wird und ihr Auskommen gesichert ist. Dadurch wird für viele Menschen 2016 ein gutes Jahr, und der Start ins neue Jahr 2016 ist für sie ein guter. Es soll nicht unbedingt mit Raketen eingeläutet werden, man kann es auch ein bisschen ruhiger machen, das ist auch angebrachter, weil 2016 im Zusammenhang mit der Umsetzung vieler Maßnahmen, die die Bundesregierung vorhat, auch ein schwieri­ges Jahr werden wird.

Aber wir behandeln ja heute das Budgetbegleitgesetz, und ich bin eingangs schon da­rauf eingegangen, dass dieses 17 Gesetze betrifft, die damit geändert werden. Ich weiß, dass das Bundeshaushaltsgesetz dazu ebenso zählt wie das Bundeshaftungsober­grenzengesetz, mit dem der Haftungsrahmen für außerbudgetäre Rechtsträger ange­passt wird. Das Unternehmensserviceportalgesetz regelt ein zentrales E-Government-, Internetserviceportal für Unternehmen und deren Transaktionen, wo sie sich auch 24 Stunden am Tag Informationen holen können. Mit dem Wettbewerbsgesetz wird es der Bundeswettbewerbsbehörde ermöglicht, Abteilungen einzurichten. Geändert wird auch eine Reihe von Sozialversicherungsgesetzen. Im Freiwilligengesetz erfolgt eine Ergänzung um die Möglichkeit, ein Freiwilliges Integrationsjahr zu absolvieren. Und mit


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