BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 57

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

se! Ich bin mit Sicherheit kürzer im Bundesrat als Kollege Pisec, aber mir ist zumindest schon aufgefallen, dass wir eigentlich nur die Kompetenz haben, hier die Budgetbegleit­gesetze zu diskutieren.

Im Rahmen dieser Gesetze möchte ich zu Beginn meiner Rede auf zwei Dinge hin­weisen:

2011 ist von der Europäischen Union das Jahr der Freiwilligen ausgerufen worden. Pa­rallel dazu hat man in Österreich mit dem Freiwilligengesetz 2012 begonnen, eine ge­setzliche Grundlage für das freiwillige Sozialjahr zu schaffen. Die aktuelle Anpassung des Freiwilligengesetzes stellt eine wichtige Grundlage dafür dar, den meiner Meinung nach gesellschaftlich so wichtigen Gedenkdienst, Friedensdienst und die Sozial- und Um­weltjahre langfristig abzusichern und dabei auch die Verwaltung der Freiwilligenarbeit zu vereinfachen.

In den letzten Jahren hat sich das freiwillige Engagement zu einer tragenden Säule des sozialen Zusammenhalts in Österreich entwickelt. Gut 46 Prozent der über 15-Jährigen in Österreich engagieren sich freiwillig, gut die Hälfte der Bevölkerung leistet also einen sinnstiftenden Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Österreich.

Eine Sonderform dieser Freiwilligkeit stellen die sogenannten Freiwilligendienste dar, auf der einen Seite im Inland mit dem freiwilligen Sozial- oder Umweltjahr und auf der anderen Seite auch im Ausland mit dem Gedenk- oder Friedensdienst.

Diese Freiwilligendienste ermöglichen es gerade jungen Menschen, praktische Erfah­rung, aber auch persönliche, soziale und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Bis­her haben diese Freiwilligendienste auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Fi­nanzansätzen beruht. Mit dieser gesetzlichen Änderung, die wir heute nicht beeinspru­chen, werden die Strukturen der Freiwilligendienste zusammengeführt.

Eine entscheidende Verbesserung, auf die ich besonders hinweisen möchte, ist, dass es für die Freiwilligen ab sofort möglich sein wird, Familienbeihilfe zu beziehen und so­zialrechtlich besser abgesichert zu sein.

Es werden auch gleiche Rahmenbedingungen für Männer und Frauen geschaffen, das freiwillige soziale Jahr, Umweltjahre, Gedenk- oder Friedensdienst zu leisten, da es künf­tig auch möglich sein wird, sich einen zehnmonatigen Freiwilligendienst auf den Zivil­dienst anrechnen zu lassen.

Auf einen zweiten Punkt möchte ich noch einmal besonders hinweisen, da wir es mit dem Freiwilligengesetz jetzt auch ermöglichen, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutz­berechtigte ein freiwilliges Integrationsjahr absolvieren. Im vergangenen Jahr waren es rund 15 000 Asylberechtigte, die in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen oder in AMS-Bei­hilfen eingebunden waren, davon rund ein Drittel Jugendliche – Jugendliche, die am Be­ginn ihres Lebens stehen und sich eine Existenz aufbauen wollen.

Sowohl im heurigen Jahr als auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass mehr als 20 000 Asylberechtigte AMS-Beihilfen oder die bedarfsorientierte Min­destsicherung beziehen werden.

Wenn so viele, gerade von der FPÖ, fordern, dass sich Flüchtlinge möglichst rasch in­tegrieren sollen, dann gelingt das aus meiner Sicht nur mit einer rascheren Integration in den Arbeitsmarkt, damit sich diese ihre Existenz auch selbst sichern können. Das kann nur gehen, indem man Asylberechtigte gleichberechtigt teilhaben lässt und ihnen auch Zukunftsperspektiven und Chancen gibt. (Bundesrat Längle: Wie soll das funktio­nieren?)

Klar ist: Vorranging muss natürlich sein, diese Asylberechtigten rasch in den ersten Ar­beitsmarkt zu integrieren. Mit dem freiwilligen Integrationsjahr schaffen wir es aber, dass


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite