BundesratStenographisches Protokoll848. Sitzung / Seite 61

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Schauen wir einmal, welche Summen da im Jahr 2016 zusammenkommen: für das Kin­dererziehungsgeld 1,2 Milliarden €, für die Familienbeihilfe 3,4 Milliarden €, für Schüler­freifahrt und Gratisschulbücher insgesamt 585 Millionen €, für Wochengeld und Beiträ­ge für Kindererziehungszeiten 1,4 Milliarden €, und dazu kommen noch für den Bereich Elternbildung und -beratung 40 Millionen €. (Bundesrat Lindinger: Das sind Erinne­rungen an die Kreisky-Zeit!) – Na ja, dann können Sie sich noch daran erinnern. (Bun­desrat Lindinger: Ja, ich habe ja profitiert! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Bereits 2009 und 2010 sind die Dienstgeberbeiträge von 6 Prozent auf 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme gesenkt worden. (Bundesrat Lindinger: Sozialdemokratische Regie­rungen haben das geschaffen! Danke für die Erinnerung!) Das heißt, der Familienlas­tenausgleichsfonds ist schon damals zugunsten des Pensionssystems ausgehöhlt wor­den, und jetzt werden die Dienstgeberbeiträge weiter gesenkt auf 3,8 Prozent. Wir ha­ben gerade gehört, im Jahr 2016 fallen Kosten in der Höhe von 6,5 Milliarden € an, und von diesen 7 Milliarden €, die jetzt im Topf sind, sind es 15 Prozent weniger. (Bundes­rat Lindinger: Das Mühlviertel hat auch profitiert!) Ich nehme an, alle haben das Abc und das Rechnen bis 10 gelernt und wissen daher, dass wir damit nicht auskommen werden.

Ich gebe Bundesrätin Reiter recht: Die Senkung der Lohnnebenkosten ist wichtig, da­mit unsere heimischen Unternehmen entlastet werden, und – und, nicht aber! –, und die Familien müssen gestärkt werden, und zwar dringend! Mit diesen Gesetzesände­rungen werden aber die Unternehmen gegen die Familien ausgespielt. Ich bin der fes­ten Überzeugung – das sage ich hier auch als Mutter –: Das haben sich beide nicht ver­dient! Wir brauchen in unserem System und in unserer Republik beides, Unternehmen und Familien, und die beiden gegeneinander auszuspielen, das geht nicht!

Ich rufe in Erinnerung: Schon im Jahr 2011 wurde für Arbeit suchende Jugendliche die Familienbeihilfe gestrichen. Zwischen 18 und 21 Jahren gibt es keinen Anspruch mehr. Jugendliche, die noch in Ausbildung sind, ein Studium absolvieren, haben auch nur mehr Anspruch bis 24 Jahre, schaffen das Studium aber oft nicht in dieser Zeit.

Es gibt hier herinnen Parteien, denen Wahlzuckerl von anderen Parteien einfallen, aber auch mir fällt eines ein – zuerst, als ich es gehört habe, habe ich mich als Mutter darü­ber gefreut –: Der damalige Minister Pröll hat großartig medial verkündet: Ja, wir sind für die 13. Familienbeihilfe!, weil er doch so gut weiß, dass der Schulbeginn teuer ist. Aber was ist denn von dieser 13. Familienbeihilfe geblieben? – Dieses Wahlzuckerl hat einen solch schalen Nachgeschmack, dass mir dabei wirklich schlecht ist. Geblieben ist davon lediglich ein Schulstartgeld, das Schüler zwischen 6 und 15 Jahren bekom­men – es gibt keine Mehrkindzuschläge –, und von diesen 100 € kann man sich in Wirk­lichkeit nur noch um 96 € etwas kaufen, weil sie nicht mehr wert sind. Es gab keine An­passung!

Es gab auch keine Anpassung bei der Familienbeihilfe. Das heißt, auch wenn Sie die Familienbeihilfe in den nächsten Jahren um einige wenige Euro – ich weiß genau, wo­von ich rede, denn ich habe fünf Kinder zu Hause im Familienverband – erhöhen, wer­den die Familien nichts davon spüren, denn sie hat bis jetzt schon 30 Prozent an Wert verloren, da keine Anpassung stattgefunden hat.

Stellen Sie sich einmal vor, das würde man bei den Pensionen, bei den Löhnen oder bei den Gehältern machen! Das würden wir nicht durchstehen. (Bundesrat Köck: Lest ihr euch das Budget nicht durch …?)

Wir fordern seit Langem eine Indexanpassung für die Familienbeihilfe und für das Kin­dererziehungsgeld. (Bundesrat Köck: 90 Millionen mehr!) Diese Erhöhung ist bis jetzt auch abgelehnt worden, und zwar mit der Begründung, dass der Familienlastenaus­gleichsfonds nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung hat. (Bundesrat Köck: … Lest ihr euch das nicht durch?!)

 


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