BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 15

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Zukunftsausschuss ist. Von uns beiden wird das, ohne dass wir uns gesondert abgesprochen haben, schon erwähnt. Ich glaube, das ist der richtige Weg, in dessen Richtung wir uns begeben sollen.

Neben der Begleitung und der Kontrolle der Bundesgesetzgebung soll sich der Bundesrat als gesetzgebende Körperschaft profilieren, die mutig auch Zukunftsthemen aufgreift und in den parlamentarischen Raum einbringt. Wir nehmen ja nicht in Anspruch, dass wir die Ersten sind, die dieses Thema aufgegriffen haben. Das haben schon viele Vereine, Organisationen, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, Wirt­schaftskammer und andere Organisationen gemacht. Aber wir haben das erstmals im großen Format in den parlamentarischen Raum eingebracht, und das ist eine Leistung, glaube ich, die man erwähnen muss. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es geht um Beteiligung im Vorfeld, Einholung von Meinungen, Sorgen, Ängsten, aber auch Chancen, Hoffnungen und neuen Perspektiven. Es geht darum, gemeinsam mit den Bürgern Probleme anzu­packen, mit den Bürgern und Experten zu diskutieren und auch bei scheinbar schwie­rigen Themen quasi den Stier bei den Hörnern zu packen und nicht aus Angst vor dem, was da noch alles kommen könnte, wie ein Kaninchen – in der Hoffnung, nicht gefressen zu werden – vor der Schlange zu erstarren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb soll der neue Bundesrat meiner bescheidenen Vorstellung nach sein: Erstens Länderkammer, um den Gesetzgebungs­prozess des Bundes im Sinne der Länder zu begleiten. Zweitens soll er Europakammer Österreichs werden, um den Gesetzgebungsprozess der Europäischen Kommission und der Europäischen Union entsprechend zu begleiten. Drittens soll er auch Zukunfts­kammer werden, und das mit enger Beteiligung mit der österreichischen Bevölkerung. Noch etwas möchte ich anschließen: Er soll auch eine kleine Deregulierungskammer sein.

Und das Beste dabei ist: Wir brauchen dazu weder eine Geschäftsordnungsreform noch eine Verfassungsreform. Wir arrondieren diese Kompetenzen einfach im Bundes­rat. Wir brauchen dazu nur eines: den gemeinsamen Willen, diese Funktionen im Dienste der Bürgerinnen und Bürger, die uns gewählt haben, zu erfüllen. Das wäre eine spannende Aufgabe.

Der neue Ausschuss des Bundesrates für Innovation, Forschung und Zukunft mit Stefan Schennach an der Spitze hat dabei eine wichtige Aufgabe. Als sein Stell­vertreter werde ich ihn dabei voll unterstützen. Die ersten Monate werden dabei ganz entscheidend sein, da in diesen Wochen das Erscheinungsbild des neuen Aus­schusses geprägt wird. Wir werden dabei Antworten geben müssen auf die Fragen: Was haben die sich mit diesem Ausschuss gedacht? Was soll daraus werden? Hat das Sinn und Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger? Diese Fragen gilt es zu beantworten.

Die Chancen stehen gut, dass dieser neue Ausschuss das Bild des neuen Bundes­rates ebenso positiv beeinflussen kann, wie es derzeit der EU-Ausschuss unter dem Vorsitz vom Bundesrat Mayer hervorragend macht. Ich nehme auch den Bundes­ratsausschuss für Verfassung, Demokratie und Föderalismus dazu, der die Rolle der Länderkammer für Deregulierung und Bürokratieabbau gleichsam nach dem Motto „Der Nationalrat gibt Gesetze, der Bundesrat nimmt Gesetze“ weiter ausbauen könnte. Bei der Gesetzgebung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist manchmal Neh­men seliger als Geben.

Sie sehen, dass wir an einer Weggabelung der Funktion der Zweiten Kammer unseres Parlaments stehen. Seit Hans Kelsen den Verfassungstext geschrieben hat, haben sich die Zeiten rasant verändert. Die Aufgaben für die Zweite Kammer sind nicht weni­ger geworden, ganz im Gegenteil, im Sinne von Checks and Balances, von Ausgleich


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